Die untere Abfallrechtsbehörde ist für die Überwachung und den Vollzug sämtlicher abfallrechtlicher Vorschriften zuständig.
Aufgabenbereiche
Immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen (z. B. Bauschuttrecyclinganlagen, Abfallsortierbetriebe, Abfalllager)