Abfallrecht
Von der unteren Abfallrechtsbehörde werden sämtliche abfallrechtlichen Vorgänge überwacht und bearbeitet. Im Einzelnen werden Anträge geprüft und erforderliche Genehmigungsverfahren durchgeführt.
Sollten abfallrechtliche Missstände festgestellt werden, ordnet die untere Abfallrechtsbehörde die erforderlichen Maßnahmen an und setzt diese zur Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände durch. Dabei werden auch Ermittlung im Falle illegaler Abfallentsorgungen angestellt.
Weiteres Einsatzgebiet stellen Öl- und Gefahrgutunfälle dar.
