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Untere Eingliederungs- und Aufnahmebehörde

Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern

Nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland werden Spätaussiedler, die fast ausschließlich aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion kommen, auf die Landesaufnahmestellen der einzelnen Bundesländer verteilt.

Baden-Württemberg muss nach einem Verteilungsschlüssel 12,2 Prozent aller Spätaussiedler in Deutschland aufnehmen. Das Land weist von der Landesaufnahmestelle Baden-Württemberg in Empfingen nach festgelegten Quoten, die sich nach Einwohner und Fläche bemessen, an die Stadt- und Landkreise Spätaussiedler zu. Für den Landkreis Biberach liegt diese Quote bei 2,8 Prozent.

Im Landkreis Biberach werden die zugewiesenen Personen in staatlichen Übergangswohnheimen (ÜWH) vorläufig untergebracht. Dafür stehen derzeit drei Übergangswohnheime mit rund 265 Bettenplätzen zur Verfügung.

Übergangswohnheim in Biberach

Beratungsstellen für Migranten

Die Wohlfahrtsverbände Caritas, Deutsches Rotes Kreuz und Christliches Jugenddorfwerk beraten seit Jahren neu ankommende Spätaussiedler und haben nun seit 1.1.2005 die Migrationserstberatung eingerichtet. Ziel der Migrationserstberatung bei Neuzuwanderern (Ausländer und Spätaussiedler) ist es, den Integrationsprozess gezielt anzuregen, zu steuern und zu begleiten. Das Erstberatungsangebot legt somit den Schwerpunkt auf die Integrationsförderung. Die Zuständigkeiten wurden nach Gemeinden verteilt und ergeben sich aus der Gemeindeliste. In Biberach, Laupheim, Kirchdorf und Riedlingen wurden bereits feste Sprechzeiten eingerichtet. Für junge Zuwanderer bis 27 Jahre ist das CJD Biberach im gesamten Landkreis Biberach zuständig.

Anschriften der Wohlfahrtsverbände:

CJD Biberach

Jugendmigrationsdienst

Bleicherstraße 47, 88400 Biberach

Caritas Biberach

Migrationsdienst

Bleicherstraße 47, 88400 Biberach

Deutsche Rotes Kreuz

Referat Sozialarbeit

Rot-Kreuz-Straße 27, 88400 Biberach

Das CJD-Jugendgemeinschaftswerk berät und hilft jungen Migranten und Migrantinnen im Alter von 14 bis 27 Jahren in folgenden Bereichen:

  • Fragen der sprachlichen Förderung
  • im schulischen Bereich
  • Fragen der Ausbildung und Berufstätigkeit
  • Umgang mit Behörden und Ämtern

Des Weiteren bietet das Jugendgemeinschaftswerk Bildungsprogramme und Freizeitaktivitäten an.

Um die Hilfsangebote für Spätaussiedler zu koordinieren existiert seit 1989 ein kommunales Netzwerk im Landkreis Biberach. Ihm gehören an: Landratsamt, Kommunen, Polizei, Schulamt, Arbeitsamt sowie die Kirchen, Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, Christliches Jugenddorfwerk, die Landsmannschaften und ehrenamtliche Betreuer in den Gemeinden. Die Aufgabe besteht in der Unterstützung der Aussiedler bei der Eingliederung in die einheimische Gesellschaft.

Die Hilfen erstrecken sich auf alle Lebensbereiche wie z. B.

  • Informationen über behördliche Zuständigkeiten
  • Beratung in Fragen der wirtschaftlichen und sozialen Absicherung
  • Angebote im Bildungs-, Kultur- und Freizeitbereich
  • Hilfen bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Herkunftsland
  • Hilfen bei der Suche nach Arbeitsplatz und Wohnung

Unterbringung ausländischer Flüchtlinge

Mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz vom 24. November 1997 wurde den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg zum 01. April 1998 die vorläufige Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und deren Weiterleitung an die Gemeinden als staatliche Aufgabe übertragen. Vor Inkrafttreten des Gesetzes waren hierfür die Regierungspräsidien zuständig.

Von den Bezirksstellen für Asyl werden Asylbewerber und/oder jüdische Kontingentflüchtlinge (aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion) ebenfalls nach einem Verteilungsschlüssel an die Land- und Stadtkreise weitergeleitet.

Im Landkreis Biberach werden die zugewiesenen Personen in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften vorläufig untergebracht. Dafür stehen derzeit sechs Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung. Die Unterkünfte bieten rd. 220 ausländischen Flüchtlingen Platz und sind derzeit mit Personen aus 17 Herkunftsländern belegt.

Die staatliche Unterbringung ausländischer Flüchtlinge umfasst u.a.:

  • die Bereitstellung von Wohnraum und Wohnungsinventar,
  • die Gewährung von Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Ernährung, Bekleidung, Hygieneartikel u.ä.)
  • die monatliche Zahlung von Taschengeldern,
  • das Angebot gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten,
  • die soziale Beratung und Betreuung der Flüchtlinge.

Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes Asyl betreuen, beraten und unterstützen Asylbewerber im Landkreis Biberach in verschiedenen Lebensbereichen.

Mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz entfiel auch das frühere Verfahren der kommunalen Zuweisung von Asylbewerbern in die Gemeinden auf der Grundlage der jeweiligen Einwohnerzahlen ("Kommunalquote"). Künftig erhalten die Gemeinden nur noch Flüchtlinge zugeteilt, die aufgrund eines abgeschlossenen Asylverfahrens nicht mehr zum Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind und deshalb zur Vermeidung einer sonst drohenden Obdachlosigkeit in die gemeindliche Anschlussunterbringung einbezogen werden müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim

Ansprechpartner

Bereich Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern
Bereich Unterbringung ausländischer Flüchtlinge

Herr Grassl

Landratsamt am Wielandpark, Erdgeschoss, Zimmer W 0.07

Telefon: 07351/52-6385

Fax: 07351/52-5385

Mail: ernst.grassl(at)biberach.de

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