Ausgleichsleistungen

Landwirte haben die Möglichkeit über verschiedene Programme des Landes, des Bundes und der EU Förder- und Ausgleichsleistungen für die Sicherung der heimischen Produktion und für den Erhalt der Kulturlandschaft zu beantragen.
Im Sachgebiet „Ausgleichleistung“ wird der „Gemeinsame Antrag“ bearbeitet. Mittels dieses Antrages beantragen Landwirte Ausgleichleistungen nach verschiedenen Maßnahmen.
Dies sind unter anderem:
- die Einheitliche Betriebsprämie,
- Ausgleichzulage Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten (AZL),
- Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA),
- Ausgleichsleistungen nach der SchALVO,
- Ausgleichleistungen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR),
- Umweltzulage Wald,
- Einkommensverlustprämie und Erstaufforstungsprämie
Die Mitarbeiter des Sachgebietes geben Informationen zu den Voraussetzungen für eine Beihilfegewährung, nehmen die entsprechenden Anträge entgegen und bearbeiten diese.
