Ausländerwesen
(Sachgebiet Ausländer- und Ordnungsangelegenheiten)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Ordnungsamtes im Landkreis Biberach unterstützen Sie in Visaverfahren und klären Sie über Ihre Aufenthaltsrechte auf. EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger finden hier den richtigen Ansprechpartner beispielsweise für Freizügigkeitsbescheinigungen oder Verpflichtungserklärungen.
Des Weiteren werden Gestattungen und Duldungen von Asylbewerbern und Flüchtlingen bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor einem Beratungs- oder Antragsgespräch telefonisch einen Termin vereinbaren müssen.
Durch Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 1. September 2011 entsteht eine Wartezeit von zirka 4 Wochen zwischen Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels.
Unsere Dienstleistungen:
- Au-Pair-Beschäftigung - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthalt aus familiären Gründen
- Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthalt für Studierende aus der EU
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Integrationskurse für Ausländer
- Niederlassungserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
- Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer)
- Visum - Verpflichtungserklärung
