Ein weiterer beschließender Ausschuss ist der Jugendhilfeausschuss, der sich aus „stimmberechtigten Mitgliedern“ (7 Mitgliedern des Kreistags und 8 weiteren Mitgliedern) und „beratenden Mitgliedern“ (6 Mitglieder) zusammensetzt.
Die Mitgliederlisten finden Sie auf den Seiten der einzelnen Ausschüsse.