Ausschüsse
Derzeit gibt es sechs beschließende Ausschüsse des Kreistags, denen je 15 Mitglieder angehören. Diese wurden vom Kreistag gebildet, um bestimmte Aufgabengebiete für den Kreistag vor zu beraten. Der Kreistag kann den beschließenden Ausschüssen auch bestimmte Anngelegenheiten zur dauernden und endgültigen Erledigung übertragen.
Die beschließenden Ausschüsse sind
- der Verwaltungs- und Finanzausschuss,
- der Sozialausschuss,
- der Kultur- und Schulausschuss,
- der Ausschuss für Umwelt und Technik,
- der Betriebsausschuss und
- der Klinikausschuss.
Ein weiterer beschließender Ausschuss ist der Jugendhilfeausschuss, der sich aus „stimmberechtigten Mitgliedern“ (7 Mitgliedern des Kreistags und 8 weiteren Mitgliedern) und „beratenden Mitgliedern“ (6 Mitglieder) zusammensetzt.
