Bautechnik & Baurecht
Als Untere Baurechtbehörde nehmen die Mitarbeiter im Fachgebiet Bautechnik & Baurecht folgende Aufgaben wahr:
Bautechnik:
- Bearbeitung und Prüfung der Bauanträge im Baugenehmigungs-, Bauvorbescheid- und Kenntisgabeverfahren nach LBO und BauGB.
- Beratung der Bauantragsteller, Planer und Gemeinden
- Fachtechnische Stellungnahmen in bauordnungsrechtlicher Hinsicht
- Fachtechnische Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung
- Brandschutztechnische Bearbeitung der Bauanträge und Durchführung der Brandverhütungsschau
- Vorprüfung von Architektenwettbewerben für die Gemeinden des Landkreises
- Bauüberwachung für die Gemeinden sowie sämtliche Bauabnahmen und Überprüfungen nach LBO
- Überprüfung von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie fliegende Bauten
- Prüfung der bautechnischen Nachweise im Baugenehmigungsverfahren nach LBOVVO sowie Durchführung der Bauüberwachung im Rahmen der bautechnischen Prüfung
Baurecht:
- Baurechtliche Bearbeitung von Bauanträgen im Baugenehmigungs-, Bauvorbescheid-, Kenntnisgabeverfahren, Zustimmungen, anteilige Gebührenrückerstattung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
- Bauordnungsrechtliche Anordnungen aller Art gem. § 47 LBO, Zulassung von Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen im Rahmen des Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO, Baulasten
- Genehmigung von Flächennutzungsplänen gem. § 6 BauGB und Bebauungsplänen gem. § 10 BauGB
- Vorlagebericht an das Regierungspräsidium, Klageerwiderung an das Verwaltungsgericht, Berufungserwiderung an den Verwaltungsgerichtshof
Baukontrolle & Baustatik:
Die Baukontrolleure tragen die Bauaufsicht und überwachen dabei Baustellen und fliegende Bauten (Zeltabnahme). Weiterhin gehören Baustatikprüfungen zu den Handlungsfeldern des Fachgebietes Bautechnik und Baurecht.
Informieren Sie sich über unsere Dienstleistungen sowie zu Themen wie Energie- und Wärmeschutz oder anderen Baurechtsgebieten.
Nebenstehende Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Beratung und Auskunft bereit.
Unsere Dienstleistungen:
- Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage
- Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum
- Baugenehmigung und Bauantrag
- Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen
- Bauvorbescheid oder Bauvoranfrage
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis
- Genehmigung von Werbeanlagen
- Kenntnisgabeverfahren
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
