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Abmeldung eines Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung)

Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter bei der Zulassungsbehörde einen Antrag stellen und eine formlose Erklärung abgeben, dass Ihr Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist. Falls das Fahrzeug verwertet werden soll, erhalten Sie von dem Verwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis.

Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen entstempelt und es erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und daher auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug ordnungsgemäß angebracht sein. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen. Bei der Fahrt müssen Sie den kürzesten Weg – ohne Umweg – nehmen.

Hinweis: Für diese Rückfahrt muss Ihr Fahrzeug versichert sein. Klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.

Zuständigkeit

die Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit der Halter seinen Hauptwohnsitz hat (sonst: Betriebssitz oder Ort der Niederlassung)

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Das Fahrzeug kann bei jeder Zulassungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland außer Betrieb gesetzt werden.

Zuständig für den Landkreis Biberach ist die Zulassungsbehörde des Verkehrsamtes Biberach oder die Außenstelle Riedlingen.

Im Landkreis Biberach ist es ebenfalls möglich, die Außerbetriebsetzung bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen vorzunehmen (außer Stadtverwaltung Biberach). Die Fahrzeugdokumente werden dort eingezogen und an die Zulassungsstelle Biberach weitergeleitet. Nach Bearbeitung der Außerbetriebsetzung werden die Unterlagen per Post an den Halter zurückgesandt.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Verwertungsnachweis
  • Erklärung über den Verbleib (z.B. bei Entsorgung im Ausland oder Weiternutzung als Oldtimer) oder
  • Erklärung, dass das Fahrzeug nicht als Abfall entsorgt wird

Ablauf

Sie müssen den Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Tipp: Um Zeit zu sparen, empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzusprechen, da die Kennzeichenschilder entstempelt und die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) ungültig gemacht werden müssen. Diese Zulassungsbescheinigungen bekommen Sie entstempelt wieder zurück.

Hinweis: Die Kennzeichen, die am bisherigen Fahrzeug hinterlegt waren können nur für ein neues/ anderes Fahrzeug reserviert werden, wenn die Außerbetriebsetzung direkt bei der Zulassungsstelle in Biberach bzw. der Außenstelle in Riedlingen erfolgt. Eine nachträgliche Reservierung der Kennzeichen ist nicht mehr möglich.

Gebühren

Außerbetriebsetzung erfolgt bei der Zulassungsstelle:

    • 5,60 Euro mit BC-Kennzeichen
    • 10,70 Euro für auswärtiges Kennzeichen
    • 10,70 Euro für BC-Kennzeichen mit Verwertungsnachweis
    • 15,80 Euro für auswärtiges Kennzeichen mit Verwertungsnachweis
    • 10,20 Euro fallen zusätzlich an, wenn der Vewertungsnachweis zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt wird.


Außerbetriebsetzung erfolgt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung:

    • 10,20 Euro mit BC-Kennzeichen und Rücksendung der Fahrzeugdokumente
    • 15,30 Euro für auswärtiges Kennzeichen mit Rücksendung der Fahrzeugdokumente

Zuständiges Amt

Zulassungsbehörde

Ansprechpartner/in

Oliver Fechter
Sachgebietsleiter

Telefon 07351 52-6287
Telefax 07351 52-5287

oliver.fechter(at)biberach.de

 

Silke Wohnhas

Telefon 07351 52-6482
Telefax 07351 52-5482

silke.wohnhas(at)biberach.de

 

Zulassungshotline

Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-307

zulassungsbehoerde(at)biberach.de

Sprechzeiten

Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr

Dienstag
8 - 12 Uhr

Mittwoch
8 - 17 Uhr

Donnerstag
8 - 14 Uhr

Freitag
8 - 12 Uhr

Formulare

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