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Abwasserentsorgung

Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes beziehungsweise in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser. Auch das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser gilt als Abwasser.

Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und transportiert, anschließend in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet. Teilweise wird Abwasser auch nach einer Reinigungsbehandlung in Industriebetrieben direkt in Gewässer eingeleitet.

Zuständigkeit

die untere Wasserbehörde

Untere Wasserbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Zuständig für den Landkreis Biberach ist das Wasserwirtschaftsamt.

Ablauf

Für die Abwasserentsorgung sind die Kommunen zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände mit der Abwasserbehandlung beauftragen. Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht und die Pflicht, Ihr Grundstück an die Abwasserversorgung anschließen zu lassen.

Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

Die Gebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung trägt entweder der Hausbesitzer oder der Mieter eines Gebäudes oder Grundstücks. In der Regel gibt es für jeden Haushalt einen Wasserzähler, auf dem die Menge des verbrauchten Wassers abgelesen werden kann.

Im Rahmen der Abwassergebühren werden sowohl das häusliche Abwasser als auch das auf dem Grundstück anfallende und über die Kanalisation abgeleitete Niederschlagswasser berücksichtigt.

Gebühren

Für das Abwasser, das über die kommunale Kanalisation in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet wird, erheben die Kommunen Abwassergebühren. Die Höhe der Gebühren legt jede Kommune oder jeder Zweckverband auf der Grundlage einer Kostenkalkulation in eigener Zuständigkeit fest.

Detaillierte Informationen zu den Abwassergebühren, Möglichkeiten ermäßigter Tarife und besonderen Regelungen, insbesondere in Neubaugebieten, finden Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständiges Amt

Wasserwirtschaftsamt

Ansprechpartner/in

Paul Riek
Technik

Telefon 07351 52-6120
Telefax 07351 52-5120

paul.riek(at)biberach.de

 

Hannelore Ehrhart
Technik

Telefon 07351 52-6128
Telefax 07351 52-5128

hannelore.ehrhart(at)biberach.de

 

Stefan Rahn
Technik

Telefon 07351 52-7332
Telefax 07351 52-0332

stefan.rahn(at)biberach.de

 

Roman Sonnenmoser
Technik

Telefon 07351 52-6127
Telefax 07351 52-5127

roman.sonnenmoser(at)biberach.de

 

Franz Hauser
Recht

Telefon 07351 52-6229
Telefax 07351 52-5229

franz.hauser(at)biberach.de

Sprechzeiten

Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr

Dienstag
8 - 12 Uhr

Mittwoch
8 - 17 Uhr

Donnerstag
8 - 14 Uhr

Freitag
8 - 12 Uhr

Formulare

Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.

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