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Namensänderung/Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Die persönlichen Angaben in den Fahrzeugpapieren müsen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Wenn sich deshalb Ihr Name durch persönliche Änderungen, beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, oder bei Firmen durch eine andere Bezeichnung oder Umfirmierung geändert hat, oder sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie dies in den Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

Hinweis: Sollte sich die Rechtsform einer Firma ändern, muss eine Umschreibung des Fahrzeugs vorgenommen werden.

Zuständigkeit

die Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit der Halter seinen Hauptwohnsitz hat (sonst: Betriebssitz oder Ort der Niederlassung)

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Zuständig für den Landkreis Biberach ist die Zulassungsbehörde des Verkehrsamtes Biberach oder die Außenstelle in Riedlingen.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder alter Fahrzeugschein oder alter Fahrzeugbrief
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass – ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug

Ablauf

Sie müssen die Änderung entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung beantragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Gebühren

bei Namensänderung:

    • 11,40 Euro Namensänderung
    • ggf. zuzüglich 3,60 Euro für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II
    • 15,00 Euro bei Umtausch von alten in neue Fahrzeugpapiere

bei Anschriftenänderung:

    • 10,70 Euro bei alten Fahrzeugpapieren
    • 11,40 Euro bei neuen Fahrzeugpapieren

Die Bezahlung ist bar oder mit EC-Cash möglich.

Sonstiges

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.

Zuständiges Amt

Zulassungsbehörde

Ansprechpartner/in

Oliver Fechter
Sachgebietsleiter

Telefon 07351 52-6287
Telefax 07351 52-5287

oliver.fechter(at)biberach.de

 

Silke Wohnhas

Telefon 07351 52-6482
Telefax 07351 52-5482

silke.wohnhas(at)biberach.de

 

Zulassungshotline

Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-6307

zulassungsbehoerde(at)biberach.de

Sprechzeiten

Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr

Dienstag
8 - 12 Uhr

Mittwoch
8 - 17 Uhr

Donnerstag
8 - 14 Uhr

Freitag
8 - 12 Uhr

Formulare

Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.

Information

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