Namensänderung/Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Die persönlichen Angaben in den Fahrzeugpapieren müsen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Wenn sich deshalb Ihr Name durch persönliche Änderungen, beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, oder bei Firmen durch eine andere Bezeichnung oder Umfirmierung geändert hat, oder sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie dies in den Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Hinweis: Sollte sich die Rechtsform einer Firma ändern, muss eine Umschreibung des Fahrzeugs vorgenommen werden.
Zuständigkeit
die Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit der Halter seinen Hauptwohnsitz hat (sonst: Betriebssitz oder Ort der Niederlassung)
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Zuständig für den Landkreis Biberach ist die Zulassungsbehörde des Verkehrsamtes Biberach oder die Außenstelle in Riedlingen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder alter Fahrzeugschein oder alter Fahrzeugbrief
- gültiger Personalausweis oder Reisepass – ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
-
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
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bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
-
bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
Ablauf
Sie müssen die Änderung entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung beantragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Gebühren
bei Namensänderung:
- 11,40 Euro Namensänderung
- ggf. zuzüglich 3,60 Euro für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II
- 15,00 Euro bei Umtausch von alten in neue Fahrzeugpapiere
bei Anschriftenänderung:
- 10,70 Euro bei alten Fahrzeugpapieren
- 11,40 Euro bei neuen Fahrzeugpapieren
Die Bezahlung ist bar oder mit EC-Cash möglich.
Sonstiges
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.
