Schrift: größer | normal | kleiner

Tierquälerei anzeigen

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht gehalten und gepflegt werden und dürfen nicht gequält, ausgesetzt oder getötet werden. Wenn Sie beobachten, wie Tiere gequält, schlecht gehalten oder vernachlässigt werden oder wenn Sie hierfür einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie dies anzeigen.

Zuständigkeit

  • die Polizei oder
  • das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde
    Untere Verwaltungsbehörde ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Ablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Beobachtungen an die nächste Polizeidienstelle oder an das zuständige Veterinäramt. Sie sollten genaue Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls und, wenn bekannt, über beteiligte Personen machen können. Wenn es außer Ihnen noch weitere Zeugen gibt, sollten auch diese persönlich ihre Eindrücke zu Protokoll geben. Wenn Sie Fotos des Vorfalls oder gegebenenfalls eine Zeichnung vorlegen können, ist dies meist hilfreich.

Die für die Einhaltung der Tierschutzvorschriften zuständige Behörde ist die Untere Verwaltungsbehörde, bei Verdacht auf Straftatbestände die Polizei. Ihre Angaben werden dort überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird entweder die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet oder es werden gegenüber dem für die Missstände verantwortlichen Tierhalter Anordnungen getroffen, um die Tierhaltung zu verbessern und gegebenenfalls Bußgeld verhängt.

 

In besonders schweren Fällen von Tierquälerei oder Vernachlässigung können die Tiere dem Halter auch sofort weggenommen werden. Sie werden dann in der Regel auf Kosten des Halters anderweitig untergebracht und versorgt.

Gebühren

Für eine Meldung oder Anzeige fallen keine Gebühren oder sonstige Kosten an.

Zuständiges Amt

Kreisveterinäramt

Kontakt

Zentrale Anlaufstelle

Telefon 07351 52-6180
Telefax 07351 52-6186

vetamt(at)biberach.de

Sprechzeiten

Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr

Dienstag
8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr

Mittwoch
8 - 12 Uhr, 14 - 17 Uhr

Donnerstag
8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr

Freitag
8 - 12 Uhr

Formulare

Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.

Information

Die Inhalte werden über eine Schnittstelle der imakomm vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen