Die wirtschaftliche Integration Europas hat die Europäische Union zu einem der führenden Wirtschaftsräume der Welt werden lassen. Nach Auffassung der Europäischen Union konnte jedoch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung bislang nicht ausgeschöpft werden. Um hier weitere Potentiale zu erschließen, wurde die EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) verabschiedet.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie sieht unter anderem die Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ vor.
Durch die Einheitlichen Ansprechpartner werden die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten künftig erleichtert. Der Einheitliche Ansprechpartner ermöglicht den Dienstleistungserbringern (Unternehmen aus dem EU-Ausland und Inland), über ihn alle Verfahren und Formalitäten sowie Informationsanfragen abzuwickeln.
Ihre Anfrage an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landkreises Biberach können Sie über das Dienstleistungsportal "service-bw" stellen. Dort werden die verschiedenen Lebenslagen ausführlich beschrieben.
Weiter zum Einheitlichen Ansprechpartner über das Dienstleistungsportal www.service-bw.de