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Einreichen von Vorschlägen

Die Vorschläge müssen aus dem Kreisgebiet stammen und sich an die Menschen innerhalb des Landkreises richten. Das Engagement darf nicht überwiegend durch Zuschüsse finanziert werden und darf nicht maßgeblich vom Engagement hauptamtlich tätiger Kräfte leben.

Preisträger der vergangenen Jahre können nicht nochmals ausgezeichnet werden.


Wer ist vorschlagsberechtigt?

Jeder, der einen anderen vorschlagen möchte, der die o. g. Kriterien erfüllt. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen. Das Einverständnis desjenigen, der vorgeschlagen wird, muss spätestens zur Preisverleihung vorliegen.


Wie wird vorgeschlagen?

  • Mit dem nebenstehenden Vorschlagsbogen
  • Dem Vorschlagsbogen sollen maximal 3 Seiten beigefügt werden, die das ehrenamtliche Engagement ausführlicher schildern bzw. Veröffentlichungen enthalten. Bei Vorschlägen, die über das Internet erfolgen, steht hierfür ein entsprechendes Onlineformular bereit.
  • Der Vorschlagsfrist für 2011 ist bereits abgelaufen.
  • Für Rückfragen steht Ihnen Herr Simon gerne zur Verfügung. Er ist erreichbar unter: Telefon 07351-52-6223, Telefax 07351-52-5223, E-Mail: gerold.simon(at)biberach.de