Die neue Einschulungsuntersuchung
Seit dem Schuljahr 2009/2010 erfolgt in Baden-Württemberg flächendeckend die Einschulungsuntersuchung nach einem neuen Modell. Der Landkreis Biberach macht als Pilotlandkreis mit diesem Modell schon seit dem Schuljahr 2006/2007 gute Erfahrungen.
Kurzer Überblick über den Ablauf der neuen Einschulungsuntersuchung
Schritt 1: Screening
Für Ihr Kind ist das schulärztliche Team des Gesundheitsamtes, bestehend aus einer sozialmedizinischen Assistentin und einem Schularzt, zuständig. Im mittleren Kindergartenjahr wird Ihr Kind im Kindergarten von einer sozialmedizinischen Assistentin besucht. Sie wiegt und misst Ihr Kind und führt einen Seh- und Hörtest durch. Sie erhebt den Sprachentwicklungsstand Ihres Kindes. Sie holt, falls Ihr Einverständnis vorliegt, in Form eines Erzieherinnenfragebogens Informationen von der Erzieherin zum Entwicklungsstand Ihres Kindes ein. Sie werden gebeten, zu diesem Untersuchungstermin Ihrem Kind in einem verschlossenen Umschlag Vorsorgeheft und Impfbuch, sowie einen ausgefüllten Elternfragebogen mitzugeben. Ihre Anwesenheit bei dieser Untersungung ist keine Pflicht, Sie können jedoch gerne dabei sein. Impfbuch und Vorsorgeheft werden von der sozialmedizinischen Assistentin ausgewertet und in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurück gegeben. Alle nun vorliegenden Informationen werden vom Schularzt eingesehen und streng vertraulich behandelt.
Schritt 2: Schulärztliche Nachuntersuchung
Sollte sich bei Ihrem Kind ein Beratungsbedarf herausstellen, werden Sie etwa zwei bis sechs Wochen nach dem Besuch der sozialmedizinischen Assistentin gebeten, Ihr Kind dem Schularzt zur Untersuchung vorzustellen. Die ärztlichen Nachuntersuchung erfolgt im Beisein der Eltern. Der Schularzt wird bei Ihrem Kind einen Entwicklungsstand erheben und Sie ausführlich zu Fragen der Gesundheit und Förderung Ihres Kindes beraten.
Schritt 3:
Im Jahr vor der Einschulung wird Ihr Kind bei Bedarf ein zweites Mal vom Schularzt untersucht. Wieder wird die Erzieherin im Vorfeld gebeten, über einen kurzen Fragebogen zu berichten, wie sich das Kind aus Sicht der Erzieherin entwickelt hat. Im Mittelpunkt dieser zweiten Untersuchung steht die Frage der Schulreife Ihres Kindes.
Bei Kindern mit Förderbedarf findet nach Abschluss des ersten Untersuchungsteils im mittleren Kindergartenjahr und im Jahr vor der Einschulung ein Gespräch des Schularztes mit der Erzieherin und Vertretern der Schule statt, sofern die Eltern dazu Ihr Einverständnis gegeben haben. Ziel dieses Gesprächs ist die Festlegung von maßgeschneiderten Fördermaßnahmen für Ihr Kind im Kindergarten oder in der Schule.
Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zur Einschulungsuntersuchung finden Sie hier.
