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Gebühren & Gefäße

Die Abfallgebühren setzen sich aus Grundgebühr und Leerungsgebühr zusammen.

Grundgebühr für Haushalt und Gewerbe

Mit der Grundgebühr bezahlen Sie pauschal die verschiedenen Entsorgungsleistungen, die Sie während des ganzen Jahres ohne zusätzliche Zahlungen in Anspruch nehmen dürfen, wie z.B. zwei Sperrmüllabfuhren, Abfuhr von zwei Haushaltsgeräten, Problemstoffsammlungen, Benutzung der Wertstoffhöfe und Grüngutentsorgung.

Die Höhe der Grundgebühr richtet sich bei Privathaushalten nach der Zahl der Personen, die mit Hauptwohnsitz in einem Haushalt leben.

Diese beträgt ab 01.01.2006 pro Jahr für Haushalte mit

  • einer Person  38,40 €
  • zwei Personen  64,20 €
  • drei Personen  81,00 €
  • vier Personen 87,60 €
  • fünf Personen  93,60 €
  • sechs Personen 97,20 €
  • sieben Personen 98,40 €
  • acht und mehr Personen 103,20 €

 

Die Höhe der Grundgebühr richtet sich bei gewerblichen Müllgefäßen nach der Größe des Gefäßes.

Sie beträgt für Gefäße mit

  • 060 Litern 45,00 €
  • 120 Litern 90,00 €
  • 240 Litern 180,00 €
  • 1.100 Litern 825,00 €
     

Die Grundgebühr muss in einer Fälligkeit bezahlt werden, und zwar am 01.04. eines Jahres. Wenn Sie während des Jahres zugezogen sind, erhalten Sie für dieses Jahr einen sog. „Änderungsbescheid Abfallgebühren“ über die anteilige Grundgebühr.

Leerungsgebühr nach Gefäßgröße und Anzahl der durchgeführten Leerungen

Mit der Leerungsgebühr bezahlen Sie die Abholung und Entsorgung der angefallenen Abfälle in den vom Landkreis zur Verfügung gestellten Gefäßen.

  • 060-Liter-Tonne  1,60 €
  • 120-Liter-Tonne  3,20 €
  • 240-Liter-Tonne 6,00 €
  • 1.100-Liter-Container 25,40 €
     

Die Leerungsgebühr muss in einer Fälligkeit bezahlt werden, ebenfalls am 01.04. eines Jahres. Sie wird als Vorauszahlung erhoben und mit dem nächsten Jahresbescheid abgerechnet. Die Vorauszahlung richtet sich nach der Anzahl der Leerungen des Vorjahres. Bei Zuzügen unter dem Jahr wird eine Leerung pro verbleibendem Monat berechnet. Im Jahr 2003 (Einführungsjahr Ident-System) wurden aufgrund mangelnder Erfahrungswerte pauschal zehn Leerungen veranschlagt.

Abfalleimer,Müllabfuhr

Die Abfallgefäße sind im Eigentum des Landkreises und werden von diesem zur Verfügung gestellt. Sie können frei wählen zwischen Mülleimern mit 60 l, 120 l oder 240 l Nutzinhalt (für Wohnanlagen sind auch 1,1-m³-Container zulässig).

Neu zugezogene oder eingerichtete Haushalte füllen einfach das beim Einwohnermeldeamt erhaltene Formular „Auftrag für die Gestellung eines Abfallgefäßes“ aus und holen mit diesem bei einer der nachfolgenden Ausgabestellen das gewünschte Abfallgefäß ab:

Wertstoffhof Biberach I
(Ulmer Straße,  70 m nach Tankstelle)
 
Wertstoffhof Bad Schussenried
(Karl-Etzel-Str. 13;  an der Umgehungsstraße)
 
Wertstoffhof Erolzheim
(Daimlerstraße 2)

Wertstoffhof Laupheim
(Bahnhofstraße 63/1)
 
Wertstoffhof Ochsenhausen
(Untere Wiesen 99)
 
Müllumladestation Unlingen
(Göffinger Straße)
 

Hinweis: Bitte das Formular „Auftrag für die Gestellung eines Abfallgefäßes“ nicht vergessen.

Die Müllabfuhr erfolgt im Landkreis Biberach 14täglich.


Bei der Entscheidung für eine bestimmte Gefäßgröße sollten Sie auch an Zeiten denken, in denen mehr Müll anfällt als üblich. Größere Mülleimer verursachen nicht automatisch höhere Kosten als kleinere, denn die Grundgebühr ist unabhängig von der Gefäßgröße, und bei größeren Tonnen können Sie Leerungsgebühren sparen, indem Sie das Gefäß seltener zur Leerung bereitstellen.

Achtung: Überfüllte und zu schwere Mülleimer bleiben ungeleert stehen!

Höchstgewichte:  060 L = 60 kg,   120 L = 60 kg,   240 L = 110 kg


Mülleimertausch
Der Wechsel zu einer anderen Gefäßgröße ist jederzeit möglich. Dies müssen Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb jedoch schriftlich beantragen; es wird eine Tauschgebühr von 15 € fällig. Diese wird Ihnen über einen Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.
Hinweis: Bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung liegen vorbereitete Tauschantragskarten auf. Bitte vergessen Sie nicht, hierzu Ihre Kundennummer und die siebenstellige Gefäßnummer mitzunehmen.


Müllgemeinschaften
Folgende Formen von Müllgemeinschaften sind möglich:


Gefäßgemeinschaften
Nachbarn dürfen ein gemeinsames Gefäß benutzen, d.h. die Leerungsgebühr wird dann nur einem in Rechnung gestellt. Dies muss jedoch dem Abfallwirtschaftsbetrieb angezeigt werden. Die Grundgebühr muss aber auch hier jeder Haushalt getrennt bezahlen.
Voraussetzungen: Gefäßgemeinschaften sind nur in der direkten Nachbarschaft möglich.


Containergemeinschaften
Die Bewohner von Wohnblocks können gemeinsam einen Abfallcontainer benutzen. In diesem Fall bezahlt jeder Haushalt seine eigene Grundgebühr, die Leerungskosten werden innerhalb der Hausgemeinschaft aufgeteilt und in der Regel von der Hausverwaltung in Rechnung gestellt.

Ansprechpartner/in

Ihre/n zuständigen Ansprechpartner/in finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid.