Gewerbe, Gaststätten & Sammlungswesen
(Sachgebiet Ausländer- und Ordnungsangelegenheiten)
In Angelegenheiten des Gewerbe-, Gaststätten- und Sammlungsrechts stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Informieren Sie sich über die Aufgaben und Dienstleistungen oder setzen Sie sich direkt mit den Ansprechpartnern in Verbindung.
Unsere Dienstleistungen:
- Anmeldung einer Versammlung
- Ausnahmen vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)
- Erlaubnis für Finanzdienstleister nach der Gewerbeordnung
- Erlaubnis für Makler, Bauträger, Baubetreuer, Anlageberater und Darlehensvermittler
- Erlaubnis für Spielhallen
- Erlaubnis zur Durchführung von Sammlungen
- Gaststätte - Weiterführung durch Erben
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengestattung für mehr als 4 Tage
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten
- Reisegewerbekarte
- Sperrzeitverkürzung
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis
- Zulassung von Privatkrankenanstalten
