Die persönlichen Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Sollte sich der Familienname oder die Adresse geändert haben oder bei einer Firma eine Umfirmierung stattgefunden haben, muss dies in den Fahrzeugpapieren aktualisiert werden.
Hinweis: Sollte sich die Rechtsform einer Firma ändern, muss eine Umschreibung des Fahrzeugs vorgenommen werden.
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist
Zuständig für den Landkreis Biberach ist die Zulassungsbehörde des Verkehrsamtes Biberach sowie die dazugehörigen Außenstellen Riedlingen, Laupheim oder Ochsenhausen.
Von 10,70 Euro bis zirka 15 Euro.
Die Bezahlung ist bar oder mit EC-Cash möglich.
Zulassungshotline
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
zulassungsbehoerde(at)biberach.de
Oliver Fechter
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
Michael Skanda
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
michael.skanda(at)biberach.de
Montag
7.30 – 15.30 Uhr
Dienstag
7.30 – 14 Uhr
Mittwoch
7.30 – 17 Uhr
Donnerstag
7.30 – 15.30 Uhr
Freitag
7.30 – 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
Die Inhalte werden über eine Schnittstelle der imakomm vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen