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Schulfremdenprüfung beantragen

Sie haben die Schule ohne Abschluss verlassen? Oder möchten Sie einen höheren Bildungsabschluss erreichen? Mit der Schulfremdenprüfung können Sie Bildungsabschlüsse (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Hochschulreife) nachträglich erwerben.

Hinweis: Sie haben einen Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache? In diesem Fall können Sie die Schulfremdenprüfung auch nur in der Fremdsprache ablegen.

Sie müssen sich selbständig auf die Prüfung vorbereiten.

Tipp: Viele Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Schulfremdenprüfung an. Eine Übersicht über Angebote in Baden-Württemberg finden Sie in KURSNET. Wählen Sie dort den angestrebten Abschluss aus.

Die Prüfung findet im Folgejahr am Ende des Schuljahres statt – meist zeitgleich mit der entsprechenden Prüfung an öffentlichen Schulen.

Tipp: Nähere Informationen zum genauen Ablauf der Prüfung, zu den einzelnen Fächern und den Prüfungsterminen und -orten finden Sie auf folgenden Seiten:

Zuständigkeit

  • Hauptschulabschluss und Realschulabschluss: das für Ihren Wohnsitz zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde)
  • Hochschulreife: das für Ihren Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium (als obere Schulaufsichtsbehörde)

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

  • Sie wohnen in Baden-Württemberg.
  • Sie besuchen keine Schule, die zum angestrebten Abschluss führt.
  • Sie würden durch die Schulfremdenprüfung diese Prüfung nicht eher ablegen, als Sie es bei normalem Schulbesuch könnten.

Hinweis: Sie haben bereits den Hauptschulabschluss? Dann dürfen Sie nicht erneut an einer Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen (z.B. um eine bessere Note zu bekommen).

Zusätzlich müssen Sie je nach angestrebtem Abschluss weitere Voraussetzungen erfüllen.

  • für den Hauptschulabschluss:
    Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium oder keine Sonderschule mit entsprechenden Bildungsgängen (mehr).
    Ausnahme:
    • Sie haben bereits die 9. Klasse Realschule oder Gymnasium wiederholt,
    • Ihre Versetzung in die 10. Klasse ist gefährdet und
    • bei Nichtversetzung müssten Sie Ihre Schule verlassen.
  • für den Realschulabschluss (mittlere Reife oder Fachschulreife):
    Sie besuchen keine Werkrealschule, Hauptschule, Realschule oder kein Gymnasium.
    Ausnahme:
    • Sie besuchen die 10. Klasse Gymnasium,
    • Ihre Versetzung ist gefährdet und
    • bei Nichtversetzung müssten Sie Ihre Schule verlassen.
  • für die Hochschulreife (Fachhochschulreife/allgemeine Hochschulreife):
    Sie haben in dem der Prüfung vorausgehenden Jahr kein öffentliches oder staatlich anerkanntes privates Gymnasium besucht.

Unterlagen

  • Lebenslauf mit Angaben
    • über den bisherigen Bildungsgang
    • über die ausgeübte Berufstätigkeit
  • Geburtsurkunde
  • Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (als beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen)
  • Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung (möglicherweise mit Nachweisen)
  • für den Hauptschulabschluss zusätzlich:
    • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie schon einmal an der Hauptschulabschlussprüfung teilgenommen haben
    • Erklärung, ob Sie am Fach Englisch teilnehmen wollen
    • Benennung und Beschreibung des Themas der Präsentationsprüfung
    • wenn Sie die Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums besuchen, letzte Halbjahresinformation und Bescheinigung der Schulleitung über die Versetzungsgefährdung
  • für den Realschulabschluss zusätzlich:
    • Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg Sie bereits an der Realschulabschlussprüfung teilgenommen haben
    • Erklärung, welche Wahlfächer mündliche Prüfungsfächer sein sollen
  • für die Hochschulreife zusätzlich:
    • Passbild
    • Erklärung darüber, ob und mit welchem Ergebnis Sie bereits an einer Prüfung zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife teilgenommen haben
    • Erklärung, welche Prüfungsfächer Sie wählen

Hinweis: Nähere Angaben zur Auswahl der Prüfungsfächer finden Sie in den entsprechenden Formularen.

Ablauf

Die Zulassung zur Schulfremdenprüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Die benötigten Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Zuständig für die Prüfung zum Hauptschul- und Realschulabschluss ist das für Ihren Wohnsitz zuständige Staatliche Schulamt. Für die Prüfung zur Hochschulreife ist es das für Ihren Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium.

Werden Sie zugelassen, erhalten Sie eine Mitteilung über Termin und Ort, an dem die Prüfung stattfindet. Bei Nichtzulassung erhalten Sie eine schriftliche Begründung der Ablehnung.

Hinweis: Eine nichtbestandene Prüfung können Sie einmal wiederholen – frühestens nach einem Jahr.

Gebühren

keine

Zuständige Behörde

Staatliches Schulamt Biberach
Rollinstraße 9
88400 Biberach

Telefon 07351 5095-0
Telefax 07351 5095-195

Poststelle(at)ssa-bc.kv.bwl.de

http://schulaemter-bw.de/servlet/PB/menu/1238984/

Zuständige Behörde

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

Telefon 07071 757-0
Telefax 07071 757-3190

poststelle(at)rpt.bwl.de

www.rp-tuebingen.de

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