Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind: - Planung aller Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen für Kreisstraßen
- Punktuelle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, z. B. die Beseitigung gefährlicher Kreuzungen und Einmündungen, Einbau von Querungshilfen und geschwindigkeitdämpfende Maßnahmen
- Planung von Radwegen entlang bestehender Kreisstraßen
- Vorbereitung und Mitwirkung bei Planfeststellungsverfahren
- Mitwirkung bei Verkehrsplanungen Dritter
- Mitwirkung bei Prüfungen von GVFG-Anträgen
- Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Bauleitplänen, Rechtsverfahren nach dem Wasserrecht und Naturschutzrecht
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