Kooperationsvereinbarung „Wir Gemeinden handeln“
Auf der Grundlage der geführten Sicherheitsgespräche sowie der Erkenntnisse aus der Jugendhilfeplanung des Landkreises Biberach (Stichwort „Verlust der ländlichen Ländlichkeit“) kommen die Kooperationspartner überein, dass die konsequente Einhaltung des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes landkreisweit betrieben werden soll und muss.
Unabhängig und absolut gleichrangig soll und muss auch im Rahmen der KKP weiterhin die offene, erzieherische und strukturelle Jugendarbeit gesehen werden. Die Kooperationspartner sind sich darüber einig, dass gerade in Bezug auf die Jugendlichen und die Öffentlichkeit durch den Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung kein „falsches Bild“ erzeugt werden darf. Das Motto lautet „Fördern und fordern“!
Den Kooperationspartnern ist auch klar, dass es sich um eine Kooperationsvereinbarung handelt, die nur vor Ort, je nach Gegebenheiten und Möglichkeiten, und durch die Einbeziehung Dritter (Einrichtungen, Vereine, Verbände und Kirchen) umgesetzt werden kann.
Wichtig ist den Kooperationspartnern dabei auch die Feststellung, dass sich der überwiegende Teil der Jugendlichen unauffällig verhält und dass bereits gute Arbeit in den Gemeinden, Einrichtungen, Vereinen, Verbänden und Kirchen geleistet wird. Dies allein genügt aber nicht, um der steigenden Gewaltbereitschaft sowie dem steigenden Drogen- und Alkoholkonsum Jugendlicher im Landkreis entgegen zu wirken. Dieser negativen Entwicklung muss durch eine konsequente und ausnahmslose Einhaltung und Verfolgung des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes begegnet werden.
Wie das im Einzelnen in den Städten und Gemeinden erfolgen kann, beschreibt die Kooperationsvereinbarung nachfolgend. Sie dient den Städten und Gemeinden des Landkreises als Argumentations-, Orientierungs- und Zielerreichungshilfe.
