Kreistag
Die Verwaltungsorgane des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat.
Der Kreistag als Vertretung der Einwohner und wichtigstes Organ des Landkreises, entscheidet über alle Angelegenheiten, die den Landkreis betreffen. Er ist zuständig in allen Fällen, die nicht durch Gesetz oder durch die vom Kreistag beschlossene Hauptsatzung dem Landrat übertragen sind. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest, überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt bei Missständen für deren Beseitigung. Er entscheidet im Einvernehmen mit dem Landrat über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der leitenden Mitarbeiter des Landkreises. Der Kreistag wird auf Dauer von 5 Jahren gewählt.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie umfassende Informationen über die
- Mitglieder des Kreistages
- Fraktionen
- Ausschüsse und
- Sitzungen des Kreistages.
