Naturschutz
Für den gesetzlichen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen werden von der Unteren Naturschutzbehörde sämtlichen naturschutzrechtlichen Vorgänge überwacht und bearbeitet.
Es werden Anträge geprüft und erforderliche Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren durchgeführt.
Des Weiteren hat die Behörde zu Bau- und Planungsverfahren Stellungnahmen abzugeben und berät hierzu Bürger, Kommunen, Planer und Unternehmen.
Für die fachliche Betreuung von Schutzgebieten und Biotopen (ca. 40.000 ha) ist sie ebenfalls zuständig.
Bei naturschutzrechtlichen Missständen ordnet die Untere Naturschutzbehörde die erforderlichen Maßnahmen an und setzt diese zur Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände durch.
Sie ist auch Ansprechpartner für Fördergelder nach der Landschaftspflegerichtlinie.


