Schrift: größer | normal | kleiner

Informationen & Rechtsgrundlagen

Finden Sie hier nähere Informationen, Broschüren und Vorschriften zu den verschiedensten naturschutzrechtlichen Angelegenheiten.

 

Handelbares Ökokonto nach der Ökokontoverordnung

Ökokonto- Verordnung vom 01. April 2011
Homepage der LUBW

Kompensationsverzeichnis nach Kompensationsverzeichnisverordnung

Gemäß der Kompensationsverzeichnisverordnung (KomVzVo) gilt seit 01.04.2011 die Mitteilungsverpflichtung der „Zulassungsbehörden“ (untere Baurechtsbehörde u. a.) an die untere Naturschutzbehörde für Entscheidungen zu Kompensationsmaßnahmen nach §§ 15 Abs.2 BNatSchG.

Nach § 17 Abs.7 Satz 1 BNatSchG hat die zuständige Zulassungsbehörde (untere Baurechtsbehörde u. a.) den Stand der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen der unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen.

Die Mitteilungen über Kompensationsmaßnahmen durch Zulassungsbehörden und ggf. Vorhabensträger erfolgen auf der Grundlage webbasierter elektronischer Formulare (§ 5 KomVzVO). Hierzu muss sich die Bearbeiterin/der Bearbeiter der Zulassungsbehörde bzw. der Vorhabensträger bei der LUBW einmalig registrieren lassen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

LUBW – Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Anne Böhm Telefon: 0721 5600 - 1355
E-Mail: oekokonto(at)lubw.bwl.de

UIS-Landesintranet der LUBW zu den Themen Kompensationsverzeichnis und Ökokonto: Link

Bewertungslisten für Eingriffe in Natur und Landschaft und für Ausgleichsmaßnahmen

Bewertungsschema zur Quantifizierung der Eingriffswirkung in Natur- und Landschaft (Städtetagliste)

Naturschutzbeauftragte (ehrenamtlich)

Zuständigkeit Naturschutzbeauftragte