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Schülerbeförderung

Die Erstattung der Schülerbeförderungskosten regelt sich nach der Schülerbeförderungskostensatzung (SBKS) des Landkreises Biberach.


Listenverfahren
Schüler, die regelmäßig ein öffentliches Verkehrsmittel benützen, erhalten von der Kreisschulverwaltung (Raum 108, Schalter 2) ihre Schülermonatskarten nach Erteilung einer Abbuchungsermächtigung für das ganze Schuljahr ausgehändigt, es sei denn, dass Einzelfahrscheine oder Wochenkarten wesentlich billiger sind.


Erstattung aufgrund von Einzelanträgen
Der Landkreis Biberach erstattet den Schülern bzw. Eltern die nachgewiesenen Beförderungskosten, soweit die Ausgabe von Schülermonatskarten nach dem Listenverfahren nicht in Betracht kommt. Dazu ist der Antrag auf Erstattung der notwendigen Beförderungskosten auszufüllen und mit den Originalfahrscheinen bei der Kreisschulverwaltung (Raum 108, Schalter 2) bis spätestens 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, abzugeben.
Dem Schüler wird nur die günstigste Beförderungsmöglichkeit erstattet, d.h. er ist selber dafür verantwortlich, ob er eine Schülermonatskarte, eine Wochenkarte oder Einzelfahrscheine kauft.


Fahrschüler der Deutschen Bahn AG:
Bei der Deutschen Bahn AG ist es derzeit so, dass drei Schülerwochenkarten günstiger sind als eine Schülermonatskarte.
Die Deutsche Bahn AG verkauft auch Monatskarten, die nicht nur einen Kalendermonat lang gültig sind, sondern ab Kaufdatum vier Wochen lang gültig sind. Dies ist oftmals für Blockschüler vorteilhaft. Fahrkarten der Deutschen Bahn aus dem südlichen Baden-Württemberg zum Bahnhaltepunkt "Biberach Süd" sind günstiger als zum Bahnhof Biberach. Informationen zu Fahrkarten, Fahrpreise und Fahrzeiten unter www.bahn.de

Berechtigungsschein für Nutzer der Deutschen Bahn
Um bei der Deutschen Bahn in den Genuß einer Schülermonatskarte zu kommen benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Damit wird bestätigt, daß Sie Schüler am Berufsschulzentrum Biberach sind. Der Berechtigungsschein kann einen Tag nach der Beantragung bei der Kreis-Schulverwaltung (Raum 108, Schalter 3) abgeholt werden.

 
Fahrschüler des Verkehrsverbundes DING:
Bei der Donau-Iller-Nahverkehrsgesellschaft (DING) ist eine Schülermonatskarte immer günstiger als drei Wochenkarten.Informationen zu Fahrkarten, Fahrpreise und Fahrzeiten unter www.ding.eu
 

Teilzeitschüler
Teilzeitschüler erhalten keine Kostenerstattung!
 

Blockschüler
Blockschüler erhalten nur eine Kostenerstattung für Fahrten zwischen Wohnung und Schule, wenn nachweislich kein Platz im Schülerwohnheim vorhanden ist. Bei der Abrechnung der Beförderungskosten ist eine Bescheinigung des Schülerwohnheims vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Zeitraum des Blockunterrichtes kein Platz im Schülerwohnheim frei war. Anfragen an das Schülerwohnheim unter 07351/346-255.


Mindestentfernung
Schüler der Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen sowie Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres und Berufsvorbereitungsjahres erhalten die notwendigen Beförderungskosten ab einer Mindestentfernung von 3 km zwischen Wohnung und Schule erstattet.
Schüler der Berufsschulen erhalten die notwendigen Beförderungskosten ab einer Mindestentfernung von 20 km zwischen Wohnung und Schule erstattet.
Teilzeitschüler erhalten keine Kostenerstattung. 
 

Eigenanteile
Je Beförderungsmonat hat der Schüler einen Eigenanteil zu den notwendigen Beförderungskosten zu entrichten. Dieser beträgt ab dem Schuljahr 2010/11:

36,50 Euro für Schüler der Klassen 11 - 13 der Gymnasien und der höheren Schulen sowie für Schüler der Berufsoberschulen, Berufskollegs und Berufsschulen.
26,50 Euro für Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsbildungsjahres und Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen.
 

Höchstbeträge
Die notwendigen Beförderungskosten werden ohne Anrechnung der Eigenanteile bis zu einem Höchstbetrag von 750.- Euro je Person und Schuljahr erstattet.

 

 

Ansprechpartner/in

Christine Artelt
Kreisschulverwaltung

Telefon 07351 346-201

christine.artelt(at)biberach.de

 

Karin Klein
Kreisschulverwaltung

Telefon 07351 346-200

karin.klein(at)biberach.de

Formulare

Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.

Downloads

Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS)

Information zum Listenverfahren