Sozialer Dienst

Die Pflege und Erziehung von Kindern ist eine große Herausforderung und wichtige Aufgabe. Dadurch soll die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ermöglicht werden. Dies ist das Recht aber auch die Pflicht der Eltern.
Eltern, die bei der Erziehung Hilfe benötigen oder Ratsuchende bei persönlichen und familiären Problemen können sich im Landkreis Biberach an den Sozialen Dienst wenden.
Auch bei Partnerschaftsfragen oder Unsicherheiten im Falle einer Trennung bzw. Fragen zur Regelung des Umganges bieten die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes kostenlos die Möglichkeit zur Beratung.
In vielen Fällen übernehmen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Sozialen Dienstes selbst die persönliche Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden. Zusätzlich vermitteln sie aber auch weiterführende Hilfsangebote. Hilfen sind dabei in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form möglich.
Aufgaben der Mitarbeiter des Sozialen Dienstes:
- Eltern und Kindern bei der Neuorientierung zu helfen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen und ein partnerschaftliches Elternverhältnis zu bewahren bzw. aufzubauen.
- Eltern dabei zu unterstützen, ihre Probleme als Paar von ihrer Verantwortung als Eltern zu trennen.
- Eltern zu unterstützen, dass sie weiterhin gemeinsam für ihre Kinder Sorge tragen.
- Kindern den Kontakt und die Beziehung zu beiden Elternteilen und anderen wichtigen Bezugspersonen zu erhalten oder zu ermöglichen.
- Den Kindern ein Ansprechpartner zu sein für ihre Fragen und Gefühle in ihrer veränderten Lebenssituation
Unsere Dienstleistungen:
- Beratung und Hilfeplan
- Betreuter Umgang
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
- Erziehungsbeistand - Betreuungshelfer
- Erziehungsberatung
- Hilfe für junge Volljährige
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Scheidungskindergruppe
- Soziale Gruppenarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Tagespflege - Erziehung in einer Tagesgruppe
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind
- Vollzeitpflege - Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform
- Vollzeitpflege - Erziehung in einer Pflegefamilie
