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Die Trinkwasserüberwachung des Gesundheitsamtes

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Jeder braucht es zum trinken, waschen und kochen. Im Landkreis Biberach wird alles Trinkwasser aus Grund- oder Quellwasser gewonnen.

Grundsätzlich entspricht das Trinkwasser im Kreis Biberach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Falls Sie Probleme mit der Qualität Ihres Leitungswassers haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Wasserversorger. Wer dieser in ihrem Fall ist, können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.


Wasserversorgung 1:
Moderne Brunnenstube mit Bohrbrunnen


Wasserversorgung 2:
Blick in den Rohrkeller einer Brunnenstube


Wasserversorgung 3:
Wasserturm einer Gemeinde.


Brunnenbau 1:
Neubau eines Trinkwasserbrunnens.
Tiefe ca. 30m.


Brunnenbau 2:
Mit dem Greifer wird das losgebrochene
Material entnommen.


Brunnenbau 3:
Das Filterrohr wird eingebracht


Probennahme 1:
Spezielle Entnahmeflaschen für
verschiedenste Parameter


Probennahme 2:
Aus dem Ortsnetz wird Wasser abgefüllt


Probennahme 3:
Vor-Ort Untersuchung auf
physikalische Parameter


Regenwasserzisterne
(Zeichnung: Fa. Mall Beton)

Einführung

Wasseranalysen und Gesetzliche Vorgaben

Wasserhärte

Anlagenüberwachung

Regen- und Grauwasseranlage

Eigenwasserversorgung

Merkblätter und Formulare

Einführung :

Aus unterschiedlichen Schichten der Erde (4m - 600m) wird das Wasser zu Tage gefördert. In den meisten Fällen wird keine Aufbereitung vorgenommen, das heißt, das Wasser kommt ohne Chlor oder sonstigen Zusätzen ins Haus.
Das Kreisgesundheitsamt überwacht regelmäßig die Trinkwasserqualität im Landkreis Biberach. Dies geschieht zum einen durch die Kontrolle der Wasseranalysen, die der Betreiber in festgelegten Abständen dem Gesundheitsamt vorzulegen hat, sowie durch Besichtigungen der einzelnen Trinkwasseranlagenteile.

 

 

Wasseranalysen und Gesetze :

In der Trinkwasserverordnung ist festgelegt, in welchen Abständen und in welchem Umfang der Betreiber einer Wasserversorgung Qualitätsuntersuchungen durchzuführen hat.

Wichtige chemische Parameter sind z.B.:

Nitrat, Eisen, Mangan, Arsen, Pestizide, Härte u.a.
(Grenzwerte siehe Trinkwasserverordnung)

Bericht über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch für die Ver¬braucherinnen und Verbraucher für die Jahre 2002 bis 2004

Um die Verbreitung von gefährlichen Darmerkrankungen zu verhindern sind zusätzlich mikrobiologische Untersuchungen notwendig. So dürfen z.B. keine Coliformen Bakterien oder Escherichia Coli nachweisbar sein.

Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen

 

Wasserhärte :

Beim Durchfließen der verschiedenen Bodenschichten nimmt Wasser viele Stoffe und Mineralien auf. Dies ist unter anderem auch Calcium und Magnesium. Diese Mineralien bestimmen die Härte des Wassers.

In der Bundesrepublik Deutschland hat das Trinkwasser von Natur aus überwiegend eine mittlere Härte.
Das Trinkwasser im Kreis Biberach hat eine hohe Härte, das heißt, es sind viele Mineralien gelöst enthalten. Der Härtegrad beträgt 3-4.

Die Kenntnis der Trinkwasserhärte ist wichtig für die richtige Dosierung von Wasch- und Reinigungsmittel.  Das dient dem Gewässerschutz.  Viele Waschmittel enthalten u.a. noch Phosphate, die Flüsse und Seen mit Nährstoffen so "überdüngen" können, dass Algen und Plankton übermäßig wachsen.  Sterben sie ab, wird dem Wasser Sauerstoff entzogen, und es bilden sich schädliche Zersetzungsprodukte.
In jedem Fall gilt es, Waschmittel sparsam zu dosieren - entsprechend der Anleitung auf der Waschmittelpackung. 
Über die Wasserhärte informiert Sie Ihr Wasserversorgungsunternehmen; mindestens einmal jährlich veröffentlicht es den Härtebereich des gelieferten Wassers.  
Für Essen und Trinken verwendetes Trinkwasser aus dem Hahn bedarf keinerlei Enthärtung oder einer anderen Behandlung. Wasserenthärtung im Haushalt  darf in keinem Fall zu hygienischen Nachteilen (z.B. Verkeimung der Anlage mit nachfolgender bakterieller Verunreinigung des Wassers) führen.  Bei Einsatz von Wasserenthärtungsanlagen (nur mit DVGW-Prüfzeichen!) sollten folgende Anforderungen erfüllt sein:

Begrenzung der Wassernachbehandlung möglichst auf den eigentlichen Verwendungszweck (z.B. nur auf die Warmwasserinstallation).

Einbau durch ein qualifiziertes Installationsunternehmen.

Abstimmung der Anlage auf die jeweilige Wasserharte: Rücksprache mit dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen wird empfohlen.

Sorgfältige und regelmäßige Wartung der Anlage.

Da das Kochsalz, das im allgemeinen für die Regeneration der Enthärtungsanlage benötigt wird, biologisch nicht abbaubar ist und dem Wasserkreislauf letztlich zugeführt wird, kann die Wasserenthärtung zudem nicht als umweltfreundlich angesehen werden.
 
Von einer generellen Trinkwasser-Nachbehandlung wird abgeraten !

Neben Geräten zur Enthärtung werden auch solche angeboten, die Schadstoffe wie Schwermetalle und chlorierte Kohlenwasserstoffe ausfiltern sollen.  Der Einsatz dieser oft recht kostspieligen Geräte ist überflüssig, denn Trinkwasser vom Wasserwerk hat Lebensmittelqualität.  Deshalb ist es auch im Regelfall unnötig, Trinkwasser aus der Leitung abzukochen.
Die Trinkwasserqualität kann durch eine Nachbehandlung im Haushalt sogar leiden, wenn die eingebauten Geräte unzureichend gepflegt werden. Auch Geräte, bei denen ohne Chemikalien durch Magnetfelder oder Elektroden bestimmte Wirkungen versprochen werden, haben bisher noch nicht den Beweis ihrer positiven Wirkung erbringen können.

 

Anlagenüberwachung :

Jedes Jahr führt das Gesundheitsamt eine Kontrolle der Wasserversorgungsanlagen durch. Hierbei wird besonders auf den hygienischen Zustand der Wassergewinnung und Lagerung geachtet.

So darf beispielsweise kein Ungeziefer in den Brunnen oder Hochbehälter eindringen, ebenso  müssen alle Anlagenteile sauber und hygienisch sein.

Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung entnimmt das Kreisgesundheitsamt jedes Jahr stichprobenartig bei verschiedenen Gemeinden Wasserproben aus dem Versorgungsnetz. Die nachfolgende ,sehr umfangreiche, Untersuchung auf verschiedenste chemische- und mikrobiologischen Bestandteile des Wassers bietet einen tiefen Einblick in die Zusammensetzung unseres Trinkwassers. Solche Untersuchung finden zusätzlich zu den von den Wasserversorgern entnommenen Proben "als Kontrolle der Kontrolle" statt.

 

 

Regen- oder Grauwasseranlagen :

Jeder, der eine Regen- oder Grauwasseranlage betreibt, ist verpflichtet diese beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Diese Meldung ist auch dann notiwendig, wenn das gesammelte Wasser nur zum Bewässern des Garten genutzt wird (Vorraussetzung: Regenwasserinstallation im Gebäudekeller).

Eigenwasserversorgungsanlagen:

Neben den öffentlichen Wasserversorgungen unterliegen auch die Eigenwasserversorger der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Auch hier müssen die Parameter der Trinkwasserverordnung eingehalten werden sowie der bauliche Zustand den allgemeinen Regel der Technik entsprechen. Notwendige Untersuchungen werden nur von zugelassenen Untersuchungsstellen anerkannt. Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen

Interessantes zur Eigenwasserversorgung

Merkblatt Untersuchungsumfang bei bestehenden Eigenwasserversorgungsanlagen

Merkblatt Untersuchungsumfang bei neu erstellten Eigenwasserversorgungsanlagen

Merkblatt: Wasserqualität in der Hausinstallation

Merkblatt:  Wasserqualität in Gemeinschaftseinrichtungen

Meldeformular für Regenwasserzisternen

Meldeformular für Eigenwasseranlagen (Brunnen)

Merkblatt Trinkwassertransport