Unter dem Dach des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz sind die Teilbereiche - Immissions- und Arbeitsschutz
- Abfallrecht und der
- Abfallwirtschaftsbetrieb
vereint.
Die Zuständigkeit des Amtes reicht folgerichtig von der Wahrnehmung und Sicherung einer umweltschonenden, preisbewußten und bürgerfreundlichen Abfallverwertung über den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Immissionen, bis hin zur Gewährleistung des betrieblichen Arbeitschutzes. Komplettiert werden diese Aufgaben durch die ordnende Umsetzung des Abfallrechts. |