88400 Biberach | Das Kreisbauamt als Untere Baurechtsbehörde ist mit Ausnahme der Städte Biberach, Laupheim und Riedlingen zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen, Befreiungen im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens, Bauvorbescheiden sowie Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Damit verbunden sind auch die Bauaufsicht (Baukontrolle/Bauüberwachung/Zeltabnahme) und die Baustatikprüfung.
Darüber hinaus sind dem Kreisbauamt nachfolgende Fachbereiche zugeteilt: • | Naturschutzbehörde | • | Denkmalschutzbehörde | • | Wohnraumförderung |
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