Wohnraumförderung
Die Mitarbeiter des Fachbereich Wohnraumförderung sind zuständig für die Antragsteller aus allen Kreisgemeinden einschließlich Große Kreisstadt Biberach und die Verwaltungsräume Laupheim und Riedlingen.
Zu den Aufgaben gehören die:
- umfassende fachliche Beratung und Betreuung der Antragsteller über die Förderangebote in der Eigentums- und Mietraumförderung
- Unterstützung der Gemeinden in allen Fragen der aktuellen Programminhalte
- Durchführung von Informationsveranstaltungen für Banken und Bausparkassen
- Verteilung der staatlichen Fördermittel im Rahmen der verfügbaren Mittel nach der Landeshaushaltsordnung (LHO)und der Verwaltungsvorschrift zur LHO für Baden-Württemberg
