Um die gesellschaftlichen Bereiche des Landkreises für das Leitbild der Inklusion zu sensibilisieren und sich für die Interessen der Menschen mit Behinderungen einzusetzen, wurde die Stelle der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung geschaffen.
Die Förderung der Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Die gesetzliche Grundlage der Stelle des Behindertenbeauftragten ist das Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Nach diesem ist die Beauftragte im Ausüben seiner Tätigkeit unabhängig und weisungsungebunden.
Informationen zu der Kommunalen Beauftragten in Leichter Sprache
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Aktionsbündnis Biberacher Tage für seelische Gesundheit