Aufgabe des Kreisgesundheitsamts ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) die Förderung und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.
Zum Aufgabenspektrum gehören Infektionsschutz und Hygiene, wie zum Beispiel die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Überwachung von Trink- und Badewasser sowie die hygienische Überwachung von medizinisch-pflegerischen und öffentlichen Einrichtungen.
Beratungen finden im Bereich der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung sowie zu sexuell übertragbaren Krankheiten und sexueller Bildung statt.
Der Psychosoziale Dienst bietet sozialmedizinische und sozialpsychiatrische Beratungen an und vermittelt Hilfen für besondere Zielgruppen.
Die Gesundheitsberichterstattung des Kreisgesundheitsamts dient als Grundlage für die Gesundheitsplanung und für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, wobei die Kommunale Gesundheitskonferenz eine Steuerungsfunktion übernimmt.
Eine weitere Aufgabe des Kreisgesundheitsamts ist die Einschulungsuntersuchung und die Auswertung der hierbei erhobenen Daten durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.
Der amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen und Gutachten im öffentlichen Interesse durch.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie alle wichtigen Informationen, Ansprechpartner und Formulare zusammengestellt.