Sie interessiert, wie viel Sie für die Abfallgebühren im Landkreis Biberach bezahlen? Oder Sie möchten wissen, was Sie tun müssen, wenn Sie umziehen? Wir haben die häufigsten Fragen und die Antworten darauf für Sie zusammengefasst.
Gebühren
Die Höhe der Abfallgebühren richtet sich beim Grundbetrag nach der Anzahl der Personen, die zu Ihrem Haushalt gehören. Entscheidend sind dafür die Daten des Einwohnermeldeamts. Hinzu kommt die Leerungsgebühr für die Restmülltonne, die sich nach der Behältergröße richtet. Übrigens: Für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen (Gelber Sack, Glas und Papierverpackungen) zahlen Sie bereits beim Kauf an die sogenannten Dualen Systeme. Das sind separate Entsorgungssysteme, für das Sie keine Abfallgebühren an den Abfallwirtschaftsbetrieb bezahlen.
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter oder beim Kreissozialamt. Dort muss geprüft werden, ob eine Übernahme der Müllgebühren möglich ist. Sie sind nicht automatisch von den Müllgebühren befreit.
Die Abfallgebühren werden auf Basis der gemeldeten Haushalte beim Einwohnermeldeamt berechnet. Sollten Sie für einen Haushalt mehrere Bescheide erhalten haben, sind Sie dort als separate Haushalte gemeldet. Wird dies beim Einwohnermeldeamt geändert, wird auch die Abfallgebühr angepasst.
Erst wenn Sie für den Nebenwohnsitz Abfallgefäße anmelden möchten, werden Gebühren erhoben.
Bei angemeldeten Nebenwohnsitzen wird nach dem Personentarif (Anzahl der Personen) abgerechnet.
Bei unangemeldeten Nebenwohnsitzen wird nach dem Gefäßtarif (Größe des Gefäßes) abgerechnet.
Ja. Gehen Sie einfach auf die Seite der Online-Prozesse. Dort haben Sie die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Damit werden die Abfallgebühren direkt abgebucht und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Leerung
Bei extremer Witterung oder bei technischen Fahrzeugdefekten kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Müllabfuhr am geplanten Abfuhrtermin nicht möglich ist.
Wurde ihr Gefäß nicht geleert kann das weitere verschiedene Gründe haben:
- Bitte prüfen Sie zunächst im Abfuhrkalender, ob sich eine Verschiebung des Abfuhrtermins, zum Beispiel aufgrund eines Feiertags, ergeben hat.
- Außerdem kann es sein, dass die Tonne aufgrund einer Baustelle und damit einer versperrten Zufahrt vorübergehend an einen anderen Standort gebracht werden muss.
- Stand die Restmüll- oder Papiertonne rechtzeitig abfuhrbereit? Sie muss sich am Abfuhrtag spätestens um 6.30 Uhr an einer abfuhrbereiten Straße befinden.
- Sollte der Behälter falsch befüllt sein, so kann er nicht entleert werden und Sie finden eine Nachricht am Gefäß angebracht.
- Eine Nachricht an der Tonne finden Sie auch, wenn diese von uns gesperrt wurde und deswegen nicht geleert werden konnte. In diesem Fall informieren Sie uns bitte unter der Nummer 07351 52-6555.
Eine Nachfahrt ist nur in seltenen Fällen möglich. Wurde die Restmülltonne einmal nicht geleert, können wir Ihnen für die nächste Leerung eine Sacklösung anbieten. Bei einer Sacklösung stellen Sie zu Ihrer vollen Tonne einen gefüllten Sack mit dem Volumen Ihres Behälters dazu. Wenn das Abfuhrunternehmen kommt, wird zuerst der Behälter geleert, anschließend wird der Sack in die Tonne gesteckt und der Behälter wird ein weiteres Mal geleert. Bitte beachten Sie, dass eine solche Sacklösung bei uns telefonisch beantragt werden muss. Außerdem wird für jede Leerung der Tonne die Leerungsgebühr berechnet.
Das kann daran liegen, dass der Abfall zu stark in die Tonne gepresst wurde oder bei starkem Frost eingefroren war. Vermeiden Sie deswegen, dass sich Flüssigkeiten in der Tonne befinden und verpacken Sie stark wasserhaltige Abfälle separat. Gewährleisten Sie auch, dass sich die Abfälle möglichst locker in der Tonne befinden und nicht gepresst sind. Sollte das Volumen für die nächste Leerung nicht ausreichen, muss eine kostenpflichtige Sackabholung vereinbart werden. Bei einer Sacklösung stellen Sie zu Ihrer vollen Tonne einen gefüllten Sack mit dem Volumen Ihres Behälters dazu. Wenn das Abfuhrunternehmen kommt, wird zuerst der Behälter geleert, anschließend wird der Sack in die Tonne gesteckt und der Behälter wird ein weiteres Mal geleert. Bitte beachten Sie, dass eine solche Sacklösung bei uns telefonisch beantragt werden muss. Außerdem wird für jede Leerung der Tonne die Leerungsgebühr berechnet. Sollte das Volumen grundsätzlich nicht ausreichen, können Sie auch ein größeres Gefäß beantragen.
Den nächsten Abfuhrtermin finden Sie in Ihrem Abfuhrkalender oder in der Abfall App Biberach.
Laut Meldegesetz müssen Personen bei Bezug einer Wohnung/eines Hauses eine Meldung beim jeweiligen Einwohnermeldeamt vornehmen. Damit werden Umzüge oder eine Änderung der Anzahl von Personen in einem Haushalt erfasst. Da eine automatische Meldung an den Abfallwirtschaftsbetrieb erfolgt, müssen Sie sonst nichts weiter tun. Die Personenanzahl wird auf dem Gebührenbescheid automatisch angepasst.
Änderung
Sie können Ihre Restmülltonne tauschen, wenn sie defekt ist oder Sie ein anderes Volumen wünschen. Eine Tonnentausch können Sie ganz einfach auf der Seite der Online-Prozesse beantragen oder alternativ bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung, beim Abfallwirtschaftsbetrieb über eine Tauschkarte oder per E-Mail awb(at)biberach.de bestellen. Für den Tausch wird eine Tauschgebühr in Höhe von 26,00 Euro erhoben. Der Tausch wird direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt, ein Tausch im Recyclingzentrum ist nicht möglich.
Der Nebenwohnsitz muss beim Einwohnermeldeamt im Rathaus angemeldet sein. Den Antrag zur freiwilligen Teilnahme an der öffentlichen Abfallentsorgung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Biberach.
Bei einem Todesfall gibt es verschiedene Szenarien. Je nach Wohnsitz und Haushaltszusammensetzung müssen Angehörige verschiedene Punkte beachten:
- Verstirbt eine Person, deren letzter Wohnsitz in einem Pflegeheim oder einer Obdachlosenunterkunft war, müssen Angehörige nichts weiter unternehmen.
- Verstirbt eine Person, deren letzter Wohnsitz in einer Wohnanlage (ohne eigenes Abfallgefäß, Nutzung Gemeinschaftsgefäße der Hausverwaltung) war, muss sichergestellt werden, dass der Endbescheid postalisch zugestellt werden kann. Da dies im Zusammenhang mit der Übertragung der Einwohnermeldedaten steht, kann die Zustellung bis zu circa sechs Wochen dauern. Bitte lassen Sie, wenn möglich den Namen auf dem Briefkasten der Wohnung stehen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb kann auf keine Adressdaten von Angehörigen zugreifen, sodass die Zustellung über den letzten Wohnsitz erfolgen muss. Bitte denken Sie deswegen an einen Nachsendeauftrag für die Post.
- Verstirbt eine Person in einem bestehenden Haushalt und ist nicht Rechnungsempfänger, muss von den Angehörigen nichts weiter unternommen werden. Der Änderungsbescheid wird an den bisherigen Rechnungsempfänger versendet.
- Verstirbt eine alleinlebende Person in einem Haushalt und verfügt über ein oder zwei Abfallgefäße, so ist/sind das/die leere(n) Abfallgefäß(e) innerhalb eines Monats auf einem Recyclingzentrum zurückzugeben. Parallel dazu wird systembedingt ein Auftrag zum Einzug der Abfallgefäße an der bisherigen Wohnadresse an das Serviceunternehmen erteilt.
- Verstirbt eine Person in einem Zwei-Personenhaushalt und war Rechnungsempfänger, so wird automatisch die zweite, weiter im Haushalt wohnende Person, der Rechnungsempfänger. Der Grundbetrag wird entsprechend reduziert.
Umzug
Wenn die Abfallgefäße mitgenommen werden sollen, muss dem Abfallwirtschaftsbetrieb eine Information mit der Kundennummer sowie der bisherigen und neuen Adresse zukommen.
Die Abfall- und Papiertonnen werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb bereitgestellt. Die Anzahl und Größe der Abfalltonnen richten sich dabei in der Regel nach der Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen. Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Biberach muss folgendes Behältervolumen mindestens vorhanden sein:
- Restmüll mit 20 Liter pro Person bei 14-tägiger Leerung
- Papier mit 30 Liter pro Person bei 4-wöchiger Leerung
Eine Restmüll- und Papiergefäß können Sie bei der Anmeldung auf der Einwohnerstelle beantragen. Sie erhalten dort das jeweilige Bestellformular. Mit diesen können Sie entweder die Tonnen in einem Recyclingzentrum des Landkreises Biberach selber abholen oder die Behälter zur Auslieferung bestellen.
Für das Restmüllgefäß gibt es drei verschiedene Volumen: 60 Liter, 120 Liter und 240 Liter. Die Papiertonne hat ein Volumen von 240 Liter. Die blaue Tonne können Sie jederzeit nachträglich direkt bei uns schriftlich per E-Mail an awb(at)biberach.de bestellen.
Bei Wegzug aus dem Landkreis Biberach
Ausschlaggebend für die Änderung/Einstellung der Abfallgebühr ist die korrekte Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Ihrem neuen Wohnort. Dort müssen Sie sich nach Bezug einer Wohnung innerhalb einer Woche anmelden. Sobald die Meldung von dort bei uns eingeht, erhalten Sie automatisch einen Aufhebungs-/Schlussbescheid für die Abfallgebühren. Die Abfallgefäße müssen im Recyclingzentrum abgegeben werden. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Tonnen selber abzugeben, können wir die Tonnen bei Ihnen auch abholen lassen.
Bei Umzug innerhalb des Landkreises Biberach
Ihre neue Adresse wird uns automatisch mitgeteilt, sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben. Dort müssen Sie sich nach Bezug einer Wohnung innerhalb einer Woche anmelden. Die von uns zur Verfügung gestellten Tonnen sind an den neuen Wohnort mit zu nehmen. Sofern systemtechnisch möglich erhalten Sie keinen neuen Gebührenbescheid für die neue Adresse. Die bereits bezahlte Abfallgebühr wird verrechnet oder erstattet.
Ein Haushalt trennt sich
Zieht der bisherige Rechnungsempfänger aus dem gemeinsamen Haushalt aus, meldet sich die Person ebenfalls an der neuen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt an. Durch einen Datenaustausch der Einwohnermeldeämter wird automatisch im bisherigen Haushalt der Rechnungsempfänger geändert.
Die Tonnen bleiben in dem Haushalt an der bisherigen Adresse und können wie gewohnt weiterhin genutzt werden. Ein geänderter Gebührenbescheid wird ebenfalls automatisch an den neuen Haushaltsvorstand verschickt.
Zuzug in bestehenden Haushalt
Bei Umzug in einen bereits bestehenden Haushalt mit vorhanden Tonnen, melden Sie sich bei der Einwohnerstelle in den Haushalt dazu. Sollten auf Sie, an Ihrem vorherigen Wohnsitz im Landkreis, Tonnen registriert sein. Müssen diese im Recyclingzentrum abgegeben werden. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Behälter selber abzugeben, können wir die Tonnen bei Ihnen auch abholen lassen.
Nein. Eine Übernahme der Restmüll- oder Papiertonne vom Vormieter ist nicht möglich.
Abfallgefäße
Sie haben Ihre Restmüll- oder Papiertonne bereitgestellt und nach der Leerung ist sie nicht mehr auffindbar? Bitte fragen Sie zuerst bei den Nachbarn ob sie versehentlich auf deren Grundstück gestellt wurde. Dadurch, dass jedes Gefäß eine individuelle Behälternummer (Aufkleber) und einen Mikrochip hat, kann jedes Gefäß eindeutig zugeordnet werden. Die Behälternummer kann über den Gebührenbescheid abgeglichen werden. Falls Sie Ihre Restmüll- oder Papiertonne nicht mehr wiederfinden, bitten wir Sie sich telefonisch 07351 52-6555 oder per E-Mail unter awb(at)biberach.de an uns zu wenden. Das Gefäß wird gesperrt und in der Regel wird die Tonne nach der nächsten Leerung gefunden. Ist dies nicht der Fall wird der Diebstahl der Polizei gemeldet und sie erhalten eine Ersatztonne.
Bei einer Beschädigung muss geklärt werden, wer den Schaden verursacht hat und wer für die Kosten für den Ersatz aufkommen muss. Wurde der Schaden durch eine Leerung verursacht, werden die Kosten selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt. Bei einem Brandschaden oder ähnlichem werden die Kosten berechnet. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen die Sachbearbeiterin, die auf Ihrem Gebührenbescheid angegeben ist.
Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte
Sperrmüll kann ganz einfach über die Online-Prozesse angemeldet werden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Für Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit haben, die Online-Dienste zu nutzen, bieten wir eine telefonische Anmeldung von Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte an.
Telefonische Anmeldung
Montag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 14 Uhr
Telefon: 07351 52-7177
Wenn Sie einen Termin für die Sperrmüllanmeldung vereinbart haben, und dieser trotzdem nicht abgeholt wurde, so prüfen Sie bitte ob Sie alles rechtzeitig, spätestens um 6.30 Uhr bereitgestellt haben und ob Sie die Höchstmenge überschritten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so informieren Sie uns bitte per E-Mail an awb(at)biberach.de oder telefonisch unter 07351 52-7177.
Pro Jahr können Sie insgesamt 2 Kubikmeter Sperrmüll kostenfrei anmelden. Nehmen Sie die Terminvereinbarung im Dezember für den Januar vor, so zählt diese Anmeldung noch für das laufende Jahr. Sie erhalten für das folgende Jahr wieder die 2 kostenfreien Kubikmeter - auch, wenn ein Abfuhrtermin schon im Januar lag.
Sie haben eine Sperrmüllabfuhr angemeldet und den Sperrmüll an der Straße bereitgestellt. Jemand anderer hat dies genutzt und seinen Abfall dazugestellt. Damit kann der Fall eintreten, dass der Sperrmüll nicht abgefahren wird, da die Höchstmenge überschritten wurde. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Sperrmüll erst kurz vor dem Abfuhrtermin, aber spätestens um 6.30 des Abfuhrtags an der Straße ablegen.
Eine Stornierung beziehungsweise Änderung der Sperrmüllabfuhr ist bis 5 Werktage vor dem Termin möglich. Bitte wenden Sie sich dazu telefonisch unter 07351 52-7177 oder per E-Mail an awb(at)biberach.de an den Abfallwirtschaftsbetrieb.
Gewerbebetriebe
Die Anmeldung von Abfallgefäßen für Gewerbebetriebe erfolgt über ein schriftliches Antragsformular. Dieses finden Sie unter dem Menüpunkt Gewerbebetriebe.
Nein, die Papiertonne gibt es nur in Verbindung mit einer Restmülltonne.
Gewerbebetriebe können Restmülltonnen in den folgenden Größen in Anspruch nehmen: 60 Liter, 120 Liter, 240 Liter, 1.100 Liter. Papiertonnen gibt es nur in Verbindung mit einer Restmülltonnen.
Nein. Gewerbebetriebe können die Entsorgung über den Landkreis in Anspruch nehmen. Sie können aber auch andere Anbieter für die Entsorgung beauftragen. Wichtig ist, dass die Gewerbeabfallentsorgung vorschreibt, dass gewerblicher Müll an dem Ort getrennt werden muss, an dem er anfällt.
Die Abfallgebühren für Gewerbebetriebe entsprechen den Abfallgebühren für Privathaushalte.
Wenn die Abfallgefäße mitgenommen werden, muss dem Abfallwirtschaftsbetrieb eine entsprechende Information per E-Mail an awb(at)biberach.de zugesendet werden: Bitte geben Sie die Kundennummer sowie die bisherige und neue Adresse an.
Die Kündigung von Abfallgefäßen für Gewerbebetriebe erfolgt über ein schriftliches Formular des Abfallwirtschaftsbetriebs. Dieses finden Sie unter dem Menüpunkt Gewerbebetriebe.
Der Änderungsantrag erfolgt über ein schriftliches Formular des Abfallwirtschaftsbetriebs. Senden Sie uns dieses gerne ausgefüllt per E-Mail an awb(at)biberach.de.
Die alte Kundennummer erhält einen Endbescheid. Der Inhaber der neuen Kundennummer erhält einen neuen Gebührenbescheid.
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