Unter anderem gelten folgende Regelungen:
Das Eintreten dieser Öffnungsstufe hat keine weiteren Auswirkungen auf die Kontaktbeschränkungen. Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind nach wie vor mit bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten zulässig. Kinder bis 13 Jahre, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Für die Innengastronomie sowie Indoor-Veranstaltungen gilt weiterhin die 3-G-Regel.
Weitere Lockerungen ab Montag, 21. Juni 2021
Bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit treten ab Montag, 21. Juni 2021 weitere Lockerungen in Kraft. Unter anderem gelten ab Montag folgende Regelungen:
Steigt die Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, müssen die genannten Öffnungsschritte zurückgenommen werden.
Eine Übersicht aller Lockerungsschritte gibt es hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf