Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Kfz-Zulassungsbehörde

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Zulassung eines Fahrzeugs informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

1. bei natürlichen Personen:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vornamen vom Halter für die Zuteilung oder die Ausgabe des Kennzeichens angegebener Ordens- oder Künstlername
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort oder wenn dieser nicht bekannt ist Staat der Geburt
  • Geschlecht
  • Anschrift des Halters

2. bei juristischen Personen und Behörden:

  • Name oder Bezeichnung
  • Anschrift

3. bei Vereinigungen:

  • benannter Vertreter mit den Angaben entsprechend Nummer 1
  • gegebenenfalls Name der Vereinigung

Bei beruflich selbstständigen Haltern sind außerdem die Daten nach § 33 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes über Beruf oder Gewerbe anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen.

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Ihre Daten werden zur Führung des örtlichen und zentralen Fahrzeugregisters verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 48 StVG in Verbindung mit §§ 30 bis 45a der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV). Außerdem erfolgt eine Datenerhebung aufgrund § 13 Absatz 1 Satz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden an das Kraftfahrtbundesamt, Hauptzollamt, Versicherungsunternehmen und ggfs. Polizeibehörden sowie andere Zulassungsbehörden weitergegeben. Es erfolgt keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein sogenannten Drittland im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie ihr Fahrzeug im Verkehr zugelassen ist. Darüber hinaus werden die Daten sieben Jahre nachdem das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde gelöscht (§§ 44, 45 Absatz 6 FZV). Außerdem werden ihre Daten spätestens zehn Jahre nach Beendigung einer Sperrfirst über die Neuzuteilung eines Kennzeichens, oder sofort nach Wiederauffinden des Fahrzeugs oder des Kennzeichens gelöscht (§ 45 Absatz 1 Nummer 1 FZV). Mögliche Fälle hierfür ist ein Diebstahl eines Fahrzeugs oder der Diebstahl/Verlust eines Kennzeichens.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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