Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Gefahrguttransporte

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Antrag auf Bestimmung des Fahrwegs informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

  • Name und Anschrift Antragsteller
  • Anschrift Beladestelle
  • Anschrift Entladestelle

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Das Landratsamt erhebt und speichert Ihre Daten für die Fahrwegbestimmung nach § 35a Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB).

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)). Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben,

  • gegebenenfalls an Empfänger innerhalb des Landratsamtes Biberach
  • gegebenenfalls zuständige Behörden entlang des Fahrwegs
  • gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden
  • im Falle eines Wechsels der Zuständigkeit an die neue zuständige Behörde
  • gegebenenfalls zur Ausübung der Fach- und Rechtsaufsicht an die entsprechenden Landesbehörden, beziehungsweise im Falle von Prüfungen durch den jeweiligen Landes- oder den Bundesrechnungshof an die entsprechenden Stellen
  • im Falle einer digitalen Befüllung und Einreichung des Formulars an den Auftragsdatenverarbeiter komm.one, Anstalt des öffentlichen Rechts. Von dort werden die Daten über das gesicherte, in sich geschlossene kommunale Verwaltungsnetz Baden-Württemberg (KVN) an die zuständige Stelle im Landratsamt Biberach übermittelt.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung durch das Landratsamt Biberach solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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