Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Ausnahmegenehmigung Sonn- und Feiertagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Antrages auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

  • Vornamen
  • Name
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet für Ihren Antrag auf:

  • Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des § 1 Absatz 1 der Ferien-Verordnung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)). Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden an die Industrie und Handelskammer weitergegeben.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Die erhobenen Daten werden gemäß des Berichts der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement mit einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren gespeichert.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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