Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Waffen- und Sprengstoffrecht

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung der Formulare der Waffen- und Sprengstoffbehörde informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

  • Personendaten
  • Waffendaten
  • Aufbewahrungsdaten
  • als freiwillige Angabe: Kontaktdaten (Telefonnummer, Email-Adresse).

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben. Ihre Daten werden zur Waffen- und Sprengstoffverwaltung, zum Vollzug des Waffengesetztes und des Sprengstoffgesetzes, unter anderem zu folgenden Zwecken erhoben:

  • Erteilung von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen
  • Erteilung von Waffenbesitzkarten sowie die Vornahme von Ein- und Austrägen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
  • Erteilung einer Schießerlaubnis
  • Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Schießstätte (ortsfest und ortsveränderlich)
  • Erteilung einer Waffenherstellungs-/Waffenhandelserlaubnis
  • Erteilung einer EU-Verbringungserlaubnis/EU-Mitnahmeerlaubnis
  • Erteilung Europäischer Feuerwaffenpass
  • Antragsverfahren (Eintragung, Austragung, Erwerb, Besitz, Führen und Schießen von Waffen und Munition nach dem Waffengesetz)
  • Verfahren im Rahmen des Sprengstoffgesetzes
  • Erteilung sprengstoffrechtliche Erlaubnisse (unter anderem Erlaubnisse nach §7, §20, §27 Sprengstoffgesetz, §34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz)
  • Erteilung Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sprengstoffrecht
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Antragsverfahren Waffenherstellungs- oder Handelserlaubnis, einschließlich Stellvertretungserlaubnis
  • Antragsverfahren zur nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung
  • Ausstellung von Waffenscheinen, Kleinen Waffenscheinen
  • Prüfung der waffenrechtlichen/sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit
  • Prüfung Waffenbesitzverbot
  • zur Überwachung von Waffenhandelsbüchern
  • zur Überwachung des Anzeigeverfahrens des Überlassens von Waffen und Munition
  • zur Überwachung des Erwerbs und der Aufbewahrung von Waffen und Munition

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Waffengesetz (WaffG), der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), dem Sprengstoffgesetz (SprengG), den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1., 2., 3. SprengV)

Mit Unterschrift und Einreichung eines Antrages stimmen Sie einer Datenverarbeitung, welche sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stützt, zu.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Gemeinden, sowie dem Einwohnermeldeamt
  • Kreiskasse
  • Bundeszentralregister (BZR)
  • zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (ZStV)
  • Gewerbezentralregister
  • Bundesverwaltungsamt (BVA)
  • Verfassungsschutz
  • Polizei
  • Nationales Waffenregister (NWR)
  • Waffenbehörden/Jagdbehörden
  • Bundeskriminalamt (BKA)
  • Landeskriminalamt (LKA)
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Zolldienststellen
  • Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer
  • Rechtsaufsichtsbehörden (Innenministerium, Regierungspräsidien)
  • Verwaltungsgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft
  • Waffenhändler
  • Lehrgangsträger
  • Ausländerbehörde
  • Straßenverkehrsbehörde
  • Bauamt
  • Feuerwehr
  • Nachlassgericht
  • Sowie weitere öffentliche und private Stellen, soweit sich im weiteren Verfahren ergibt, dass eine Weiterleitung der personenbezogenen Daten nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlich und zulässig ist.

Die Weitergabe ihrer Daten ist hier notwendig, um Ihren Antrag bearbeiten zu können oder aber auch um notwendige Informationen zur Bearbeitung waffenrechtlicher beziehungsweise sprengstoffrechtlicher Vorgänge zu erheben. Zudem unterliegen Waffen- und Sprengstoffbehörden der Informationspflicht zum Beispiel an das Bundeszentralregister. Daten werden auch weitergegeben bei Anforderung durch Sicherheitsbehörden. Im Falle von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren oder auch Klageverfahren werden Ihre Daten an diese dafür zuständigen Stellen übermittelt. Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Rechtsaufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Biberach so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Gemäß § 44 a WaffG gelten für waffenrechtliche Vorgänge Mindestaufbewahrungsfristen. Diese betragen für Waffenherstellungsbücher mindestens 30 Jahre, 20 Jahre bei waffenrechtlichen Erlaubnissen und Waffenhandelsbüchern und mindestens fünf Jahre im Falle der Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender Eignung. Entsprechend der Mindestaufbewahrungsfristen werden Ihre Daten gespeichert.

Im Sprengstoffrecht werden personenbezogene Daten längstens bis 30 Jahre nach Beendigung Ihrer sprengstoffrechtlichen Tätigkeit gespeichert. Nach diesem Zeitpunkterfolgt die Löschung der Daten.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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