Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Formulars „Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen (Veranstaltungen) beantragen“ informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

  • Vorname
  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Schulungsnachweis.

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Zum Zweck der Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)). Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden gegebenenfalls an Empfänger innerhalb des Landratsamt wie beispielsweise an das Straßenamt, die Straßenmeisterei und den Bereich Schwertransporte sowie gegebenenfalls an externe Empfänger wie beispielsweise Polizei, die Straßenbaubehörde, Verkehrsunternehmen, Gemeinden und sonstige von der Verkehrsmaßnahme betroffene Dritte zum Zweck der Durchführung der verkehrsrechtlichen Maßnahme weitergegeben.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Antragsbearbeitung gespeichert. Die Löschung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.

Zum Zweck der Bearbeitung von zukünftigen Anträgen auf Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen werden die Daten für eine Dauer von fünf Jahren gespeichert.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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