Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Anmeldung bzw. Inanspruchnahme der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonftliktberatung informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

Bundesstiftungsantrag:

  • Einkommensnachweise
  • Bankverbindung
  • Kopie Mutterpass
  • Kopie Personalausweis
  • gegebenenfalls Mietvertrag (Nachweis)
  • Bewilligungsbescheid

Schwangerenberatung §§2,2a SchKG:

  • Vorname
  • Nachname
  • Telefonnummer
  • gegebenenfalls Adresse
  • Inhalt der Beratung
  • gegebenenfalls weitere Dokumente, die für die Beratung erforderlich sind
  • angebotene Hilfsmaßnahmen

Schwangerschaftskonfliktberatung §§5,6 SchKG:

  • Problemlage
  • Inhalt der Beratung
  • angebotene Hilfsmaßnahmen
  • Telefonnummer im internen digitalen Kalender getrennt von den übrigen Aufzeichnungen
  • Schweigepflichtentbindungserklärung

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Zweck:

Entscheidung über Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind, Dokumentation der Schweigepflichtentbindung

Rechtsgrundlage:

Zur Erfüllung der Dokumentationspflicht gemäß § 10 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG), bei Beratungen gemäß §§ 2,2a SchKG und §§ 5,6 SchKG

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Bei Beantragung von Leistungen aus Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind:

Daten werden mit Zustimmung der Antragstellerin an die Bundesstiftung weitergegeben. Die Antragstellerin erhält ein Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

  • Die Unterlagen für die Bundesstiftung werden nach 5 Jahren vernichtet.
  • Die Telefonnummern der Klientinnen und Klienten (Beratungen §§ 5,6 SchKG) werden nach einem Jahr aus dem internen Kalender gelöscht.
  • Die Dokumentation der Beratungsgespräche und die Schweigepflichtentbindung werden nach fünf Jahren gelöscht.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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