Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Förderungsantrags nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Familienstand und Elternschaft
  • Staatsangehörigkeit
  • Bankverbindung
  • Vermögensdaten von antragstellenden Studierenden
  • Vermögensnachweise
  • Einkommen von antragstellenden Studierenden, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartnern
  • insbesondere Einkommenssteuernachweise
  • Daten zu Miet- beziehungsweise Wohnverhältnissen
  • Beschäftigungsverhältnisse
  • Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen
  • Unterhaltsansprüche
  • gegebenenfalls Daten zu einer vorliegenden Behinderung oder zu außergewöhnlichen Belastungen
  • Daten zur Leistungsgewährung und gegebenenfalls zur Rückforderung, zum Beispiel Leistungszeitraum, -höhe und -art
  • gegebenenfalls Zahlungsfähigkeit bei Rückforderungen
  • Daten zum Studium, insbesondere Leistungsübersicht
  • gegebenenfalls für den Studienfortschritt relevante Gesundheitsdaten

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten ist notwendig, um über den Förderungsantrag nach dem BAföG entscheiden zu können (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 46 Absatz 3 BAföG in Verbindung mit § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)).

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten können, soweit dies jeweils erforderlich ist, folgendermaßen weiterverarbeitet und an andere zuständige Stellen übermittelt werden:

  • Die im Rahmen des Antrags gemachten Angaben zu Ihrem Einkommen sowie zum Einkommen Ihrer Ehegattin/Ihres Ehegatten oder Ihrer Lebenspartnerin/Ihres Lebenspartners und gegebenenfalls zum Einkommen Ihrer Eltern können beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Finanzamt und bei dem jeweiligen Arbeitgeber sowie durch eine Kontenabfrage nach § 93 Absatz 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden.
  • Die im Rahmen des Antrags gemachten Angaben zu Ihrem Vermögen können durch einen Datenabgleich (§ 41 Absatz 4 BAföG in Verbindung mit § 45d Einkommensteuergesetz (EStG)) und durch eine Kontenabfrage nach § 93 Absatz 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  • Die geleisteten Darlehen einschließlich der zugehörigen personenbezogenen Daten werden von den Ämtern für Ausbildungsförderung zum Zweck des Darlehenseinzugs dem Bundesverwaltungsamt (BVA) übermittelt (§ 9 Darlehensverordnung in Verbindung mit § 18 Absatz 6 und § 39 Absatz 2 BAföG).
  • Im Fall der Inanspruchnahme von Ausbildungsförderung in Form eines verzinslichen Bankdarlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach § 18c BAföG übermittelt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung die Auszahlungsdaten der KfW (§ 41 Absatz 2 BAföG). Die für die Darlehensrückzahlung erforderlichen Daten werden zwischen der KfW und dem Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgetauscht (§18c Absatz 7 BAföG).
  • Ihre Daten, insbesondere Ihre Adressdaten beziehungsweise Kontoinformationen, werden zur kassenmäßigen Abwicklung der Leistungen (zum Beispiel Auszahlung der Gelder) an die zuständige Landeskasse und von dieser an Kreditinstitute (zum Beispiel kontoführende Bank des Auszubildenden) weitergegeben (Landesdatenschutzgesetze).
  • Im Falle einer nicht beglichenen Forderung gegen Sie werden Ihre personenbezogenen Daten an die in den Ländern zuständigen Vollstreckungsbehörden, zum Beispiel dem Wohnsitzfinanzamt, nach Maßgabe der jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen weitergegeben. Dies ist möglich, wenn Sie zum Beispiel eine Überzahlung erhalten haben, die vom Amt für Ausbildungsförderung zurückgefordert, von Ihnen aber nicht bezahlt wird.
  • Zur Ausübung der Fach- und Rechtsaufsicht durch die entsprechenden Landesbehörden können Ihre Daten vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung an diese Behörden weitergegeben werden (Landesdatenschutzgesetze). Dies gilt ebenso im Falle von Prüfungen durch den jeweiligen Landes- oder den Bundesrechnungshof (Landeshaushaltsordnungen, Bundeshaushaltsordnung).
  • Die Daten zum Bezug des Kranken- und Pflegeversicherungszuschlags werden im Rahmen des Meldeverfahrens nach § 10 Absatz 4b EStG an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der deutschen Rentenversicherung (ZfA) weitergegeben.
  • Im Rahmen der BAföG-Antragsbearbeitung können auch Rentenstellen zum Einkommen befragt und Ihre Daten an das zuständige Jobcenter/an die zuständige Agentur für Arbeit (ARGE) weitergegeben werden (§ 47 Absatz 5 BAföG).
  • Die Angaben zum Einkommen eines Elternteils, des Ehegatten oder Lebenspartners von Antragstellenden werden dem Auszubildenden im Bewilligungsbescheid (BAföG-Bescheid) mitgeteilt. Elternteile, Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden können der Weitergabe dieser Daten an den Auszubildenden mit Ausnahme des Betrages des angerechneten Einkommens unter Angabe von Gründen widersprechen (§ 50 Absatz 2 Satz 3 BAföG).

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden nach der Erhebung und gegebenenfalls Weiterleitung bei der jeweiligen Behörde so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen des Bundes und der Länder für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Speicherdauer kann dann bis zu 12 Jahre nach der letzten Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteiles betragen, bevor die Daten endgültig gelöscht werden.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

^
Zugehörige Dienstleistungen
Direkt nach oben