Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Schuldnerberatung

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bereich der Schuldnerberatung informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

Stammdaten inklusive Kontaktdaten, dazu gehören beispielsweise:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Fax- und Telefonnummer (freiwillige Angabe)
  • E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)
  • Familienstand
  • Grunddaten der Familienangehörigen

Verfahrensrelevante Daten:

  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Bankverbindung
  • Ausgabenübersichten
  • vertragliche Verpflichtungen
  • sonstige Rechtsverhältnisse, die finanzielle Verpflichtungen bedeuten

Gesundheitsdaten, dies umfasst gegebenenfalls:

  • Anerkannter Grad der Behinderung
  • Begutachtungen oder Stellungnahmen von extern beauftragten Gutachtern

​​​​​​​Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Die Verarbeitung von Daten durch die Schuldnerberatungsstelle erfolgt im Rahmen der Erbringung einer Leistung zur Eingliederung gemäß § 16a Nummer 2 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) und der Unterstützung gemäß § 11 Absatz 5 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII).

Die Daten werden für die Durchführung der Beratung verarbeitet. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zur Existenzsicherung und der Zwangsvollstreckungsabwehr, die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen mit den Gläubigern sowie die gerichtliche oder außergerichtliche Schuldenregulierung et cetera. Im Rahmen einer individuellen Beratung können sich weitere Verarbeitungszwecke ergeben, wie zum Beispiel die Beantragung von Stiftungs- oder Spendengeldern oder die Verwaltung von Treuhandkonten. Diese werden dann jedoch mit Ihnen im Einzelfall besprochen. Eine Verarbeitung für diesen Verarbeitungszweck erfolgt nur nach einer ausdrücklichen Einwilligung von Ihnen.

Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch die Schuldnerberatungsstelle stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a (freiwillige Einwilligung) und/oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Datenverarbeitung ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. Eine Einwilligung ist eine vorherige Einverständniserklärung und muss persönlich schriftlich erklärt werden. Auf der Einverständnisverklärung muss die Unterschrift des Betroffenen enthalten sein. Die Einwilligung kann jederzeit durch den Betroffenen widerrufen werden. Die Erhebung besonders schützenswerter personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 DSGVO (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden gegebenenfalls auf der Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO verarbeitet, soweit dies für die Beratung erforderlich ist.

Die Schuldnerberatungsstelle verarbeitet die personenbezogenen Daten, die sie von Ihnen im Rahmen der Beratung mitgeteilt bekommt. Darüber hinaus verarbeitet die Schuldnerberatungsstelle personenbezogene Daten, die ihr aufgrund Ihrer Bevollmächtigung von Dritten mitgeteilt werden.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Die unter Punkt 3 genannten Datenkategorien können zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt werden, soweit eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Ihre personenbezogenen Daten werden nur an Dritte übermittelt, sofern Sie uns Ihre Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO erteilt haben oder auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften. Außerdem legen wir Ihre personenbezogenen Daten nur aufgrund der uns von Ihnen erteilten Entbindung von der Schweigepflicht offen.

Dritte sind insbesondere abhängig vom jeweiligen Einzelfall:

  • Gläubiger
  • Gläubigervertreter
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen und öffentliche Stellen, die wir in Ihrem ausdrücklichen Auftrag kontaktieren​​​​​​​

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Werden Ihre Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeitet, können Sie die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt (Artikel 7 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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