Nachricht

Trockenheit: Landratsamt verbietet Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen


Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage: In vielen Gewässern ist der Wasserpegel mittlerweile kritisch niedrig. Im Hinblick auf die derzeit verfügbaren Wetterprognosen ist von einer baldigen Entspannung nicht auszugehen. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge.

Das Landratsamt Biberach beschränkt deshalb per Verfügung von Samstag, 30. Juli 2022 an den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken mit Pumpen aus einem Bach oder See zu entnehmen. Eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs ist somit nur noch durch das Schöpfen mit Handgefäßen zulässig. Das Landratsamt legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 31. August 2022. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.

Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamts (www.biberach.de) unter der Rubrik Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen.

Direkt nach oben