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Gemeindehaushalte: Umstellung auf Doppik macht den Gemeinden zu schaffen


Dies bedeutet, dass nicht alle Aufwendungen aus Erträgen gedeckt werden. Damit wird der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich nicht oder nur unter Verwendung von Rücklagen aus den Vorjahren erreicht. Die Ursachen dafür sind unterschiedlich. Zum Teil sind dafür höhere Personalkosten, die in der Doppik erforderlichen Abschreibungen oder eine konservative Planung aufgrund der schwer absehbaren wirtschaftlichen Entwicklungen verantwortlich.

„Festzustellen war jedoch, dass die vorläufigen Jahresabschlüsse 2020 und 2021 der Städte und Gemeinden deutlich positiver ausgefallen sind und so Ergebnisrücklagen aufgebaut werden konnten. Dies zeigt sich auch in der Liquidität und Verschuldung der Gemeinden, die gegenüber den damaligen Planungen positiv abweichen. Aufgrund dieser Voraussetzungen waren alle Haushalte 2022 genehmigungsfähig.“, sagt Landrat Dr. Heiko Schmid zur Beurteilung.

Investitionen stagnieren nicht, neun Gemeinden schuldenfrei

Mit einem Investitionsprogramm von 225 Millionen Euro in 2022 geben die Städte und Gemeinden des Landkreises weiterhin wertvolle Impulse für die heimische Wirtschaft. Insgesamt 14 Millionen Euro Kredite sollen dafür aufgenommen werden. Dennoch sind neun der 43 Gemeinden Ende 2022 schuldenfrei (Betzenweiler, Dettingen, Dürnau, Kanzach, Kirchdorf, Mittelbiberach, Moosburg, Tannheim, Unlingen). Der konsolidierte Gesamtschuldenstand der 34 Städte und Gemeinden mit Eigenbetrieben beträgt Ende 2022 planmäßig 95 Millionen Euro.

Gleichzeitig wird von liquiden Eigenmitteln zum Jahresende von 109 Millionen Euro ausgegangen. Nachdem der Schuldendienst unter den gegenwärtigen und mittelfristig zu erwartenden Umständen bedient werden kann, konnte das Landratsamt Biberach als Rechtsaufsichtsbehörde die entsprechenden Kreditermächtigungen genehmigen. „Ungewiss ist, ob die Kommunen bei steigenden Baupreisen, Inflation, explodierenden Gas- und Strompreisen sowie Fachkräftemangel die Investitionen auch durchführen können“, so der Landrat. „Die globalen Ereignisse wirken sich unmittelbar auf die Kommunen aus, die bei deren Bewältigung seit mehreren Jahren einen erheblichen Beitrag leisten.“

Hintergrund

Von den 45 Städten und Gemeinden des Landkreises Biberach unterstehen 43 der Kommunalaufsicht des Landratsamts; die Städte Biberach und Laupheim als Große Kreisstädte sind dem Regierungspräsidium Tübingen zugeordnet. Die Städte und Gemeinden müssen jedes Jahr ihren Haushalt der Kommunalaufsicht vorlegen. Kreditaufnahmen und Kassenkredite ab einer bestimmten Höhe sind genehmigungspflichtig. Im Rahmen der Prüfung wird insbesondere das Gesamtergebnis, das Investitionsvolumen, die Liquidität und die Schulden sowie die vorgesehenen Kreditaufnahmen geprüft und beleuchtet.

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