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Landkreis Biberach senkt Energieverbräuche in kreiseigenen Gebäuden


Landrat Dr. Heiko Schmid animiert zu einem bewussten Umgang mit Energie: „Mit unserem Konzept wollen wir nicht nur die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz umsetzen. Vielmehr wollen wir durch die Maßnahmen Vorbild sein und alle dazu aufrufen Energie einzusparen. Bei uns im Haus kommt es unter anderem auf das Nutzerverhalten jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters an. Genauso sind Sie, liebe Bürgerinnen und Bürgerinnen gefragt. Nur gemeinsam können wir einen großen Beitrag zur Reduzierung der Energieverbräuche leisten. Das wird sicherlich eine Mammutaufgabe für uns alle.“

Maßnahmenprogramm des Landratsamts Biberach

Bereits in den vergangenen Jahren wurden an den Gebäuden im Eigentum des Landkreises eine Vielzahl von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung der Energieverbräuche und zur Umstellung der Wärmeerzeugung auf regenerative Energieträger durchgeführt. Hierzu gehört beispielsweise auch die Umstellung der Wasserversorgung in den Sanitärbereichen auf Kaltwasser. Aktuell werden weitere Baumaßnahmen durchgeführt. Die Verwaltungsgebäude der Rollinstraße 9, 17 und 18 werden an das Nahwärmenetz der Stadt Biberach angeschlossen und auf dem Gebäude Rollinstraße 9 wird eine Photovoltaikanlage errichtet. Auch die Schulen werden weiter saniert und erneuert. Beispielsweise wird die Gebäudehülle der Aula des Kreisgymnasiums in Riedlingen saniert. Im Kreis-Berufsschulzentrum Biberach wird eine Einzelraumregelung eingebaut und in der Schwarzbach-Schule in Biberach wird die Fassade erneuert. Die Berufliche Schule Riedlingen erhält zusammen mit dem benachbarten Wohn- und Ärztehaus eine Holzpelletheizung sowie neue Regelungstechniken.

Senkung der Raumtemperatur

Die maximalen Raumtemperaturen werden in der Heizperiode auf die gesetzlichen Mindestbestimmungen angepasst. Dabei gilt eine Maximaltemperatur in genutzten Büroräumen von 19 Grad Celsius. In Unterrichts- und Aufenthaltsräumen gilt während der Nutzung eine Maximaltemperatur von 20 Grad Celsius. Gemeinschaftsflächen in Verwaltungsgebäuden, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, etwa Flure oder große Hallen, Foyers oder Technikräume, werden nicht mehr geheizt, es sei denn, es gibt dafür sicherheitstechnische Anforderungen.

Im Allgemeinen beginnt der Heizbetrieb im Oktober und endet im April. In den übrigen Monaten soll nicht geheizt werden. Zur Reduzierung des Wärmeverbrauchs werden die Betriebszeiten der Gebäudeheizung angepasst. In der Nacht und am Wochenende wird die Heizung heruntergesenkt.

Senkung des Stromverbrauchs

Um den Stromverbrauch zu senken werden die Betriebszeiten der Steuerung der Innenbeleuchtung angepasst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgerufen das Licht bei ausreichendem Tageslicht abzuschalten. Auf eine Außen- und Fassadenbeleuchtung wird verzichtet, soweit diese nicht gleichzeitig zur Beleuchtung der Zugangswege dient.

Nutzerverhalten

Auch das Nutzerverhalten nimmt Einfluss auf den Energieverbrauch. Dabei kann jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter durch einfache Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten, Energie einzusparen. Hierzu gehört beispielsweise die richtige Raumbelüftung im Sommer und Winter (Stoßlüftung statt Kipplüftung), die Vermeidung unnötiger Stromverbraucher, Verzicht auf Bürobeleuchtung bei ausreichendem Tageslicht, Verzicht auf unnötige Aufzugsfahrten, Ausschalten von elektrischen Geräten wie EDV-Geräten und Beamern sowie soweit möglich Verzicht auf den Stand-by-Betrieb und das Herunterdrehen des Heizkörper-/Heizungsventils beim Verlassen des Büros. Mitarbeitende werden dabei aufgefordert, im täglichen Verhalten auf Energieeinsparungen zu achten. Ebenso werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für energiesparendes handeln sensibilisiert.

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