Nachricht

Bund ändert Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft – Verwendungsnachweise so bald wie möglich einreichen


Die Förderanträge für die Aufarbeitung von Schadholz, die Bewässerung und das Borkenkäfermonitoring sollten spätestens am 16. Oktober 2023 beim Kreisforstamt eingegangen sein.

„Ich möchte Sie herzlich bitten, Ihre Verwendungsnachweise direkt im Anschluss an die Maßnahme an das Kreisforstamt zu übermitteln, damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese noch fristgerecht bearbeiten können und die Beträge dann auch ausgezahlt werden“, erklärt Karin Ott, stellvertretende Leiterin des Kreisforstamts.

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass in diesem Jahr aufgrund der frühen Abgabetermine voraussichtlich keine geförderten Herbstpflanzungen möglich sind.

Für alle Maßnahmen, die noch nicht durchgeführt wurden, müssen ab Anfang 2024 gegebenenfalls neue Anträge gestellt werden.

Direkt nach oben