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Vermessungsarbeiten für geplanten Geh- und Radweg


Die Vermessungsarbeiten werden ab dem 21. Mai 2024 durch das Vermessungsamt des Landratsamts Biberach durchgeführt. Für die Arbeiten müssen auch private Grundstücke entlang der Kreisstraße betreten werden. Durch die Arbeiten entstehen keine Schäden an den Grundstücken.

Rückfragen im Zusammenhang mit den Vermessungsarbeiten werden durch das Straßenamt, Andreas Walter, Telefon 07351 52-6831, E-Mail andreas.walter(at)biberach.de, beantwortet.

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