Rindertuberkulose in einem Betrieb im Landkreis Biberach nachgewiesen
Bei Tuberkulose handelt es sich um eine Zoonose, das heißt, dass die Erkrankung sowohl vom Rind auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Rind übertragen werden kann. Durch regelmäßige flächendeckende Untersuchungen konnten betroffene Tiere in der Vergangenheit schnell ausfindig gemacht und getötet werden. So konnte die Krankheit erfolgreich getilgt werden.
Grundsätzlich werden die Tiere bei der Schlachtung auf Rindertuberkulose getestet. Wird Rindertuberkulose in einem Bestand festgestellt, werden die betroffenen Tiere getötet und unschädlich beseitigt. Der Rest der Herde unterliegt einer Bestandssperre, die seit Inkrafttreten des EU-Tiergesundheitsrechtsaktes im Jahr 2021 erst durch zwei negative Untersuchungen im Abstand von sechs Monaten beendet werden kann. Das bedeutet, dass der Betrieb mindestens ein Jahr gesperrt bleibt und der Status „frei von Tuberkulose“« ruht. Bei einem positiven Befund am Schlachttier wird der gesamte Herkunftsbestand mittels Tuberkulin-Hauttest untersucht.
Bis zur Feststellung der Rindertuberkulose im Rahmen der Schlachtung vergeht in der Regel eine lange Zeit, oft Jahre. Nach der erfolgreichen Bekämpfung der Rindertuberkulose in den 1950er- und 1960er-Jahren war die Krankheit lange in den Hintergrund getreten. Seit einigen Jahren werden vor allem in bestimmten Regionen des Allgäus vereinzelt Fälle von Rindertuberkulose festgestellt. Hier gibt es insbesondere Hinweise auf mögliche Infektionen der Rinder durch Kontakt mit infiziertem Rotwild.
„Es gibt bezüglich der Rindertuberkulose keinen Grund zu übermäßiger Sorge. Landwirte sollten aber daran denken, dass es die Krankheit noch gibt und den Rinderbestand regelmäßig untersuchen lassen, wenn Tiere sich auf Sommerweiden mit möglichem Rotwildkontakt befunden haben. Je eher eine mögliche Erkrankung festgestellt wird, desto weniger kann sie sich im Bestand ausbreiten und desto geringer sind die damit verbundenen Schäden“, erklärt Dr. Dorothee Bock.
Eine Gefährdung der Verbraucher über den Konsum von Milch besteht nicht, da Rohmilch in den Molkereien pasteurisiert wird und dadurch die Tuberkuloseerreger abgetötet werden. Auch der Verzehr von Fleisch ist unbedenklich, da die Rinder bei der Schlachtung stets auf die typischen Veränderungen, die der Erreger hervorruft, untersucht werden.