Düngebedarf und Jahresdokumentation nach der Düngeverordnung (DüV)
Di., 11. Februar 2025
19:30-21:30
Uhr
Landwirte sind verpflichtet den jährlichen Düngebedarf von Stickstoff und Phosphat vor der ersten Düngergabe im Frühjahr anhand des betrieblichen Ertragsniveau zu ermitteln.
Nach guter fachlicher Praxis muss jeder Betrieb im Nachgang der jährlichen Vegetationsperiode den betrieblichen Nährstoffeinsatz mit dem gesamtbetrieblichen Düngebedarf darstellen (Anlage 5 Düngeverordnung (DüV)).
Ziel der Veranstaltung ist es, dass Sie als Anwenderin oder Anwender unter Anleitung die Anwendungsmöglichkeiten des Programms "duengung-bw.de" zu diesem Vorhaben kennen lernen und gleichzeitig ihre eigene Düngebedarfsberechnung wie auch Jahresdokumentation erstellen können.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Landwirtschaftsamt