Öffentliche Bekanntmachung der 2. Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Einschränkung wasserrechtlicher Gemeingebrauch
31.08.2026
Gemäß § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i.V.m. § 20 WG wird wie folgt beschränkt: Das Entnehmen von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpen aus oberirdischen Gewässern wird innerhalb des Landkreises Biberach bis 15. Oktober 2026 untersagt.