Dienstleistung

Abfall und Müll entsorgen

Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Über das im Landkreis Biberach geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich beim Abfallwirtschaftsbetrieb näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, die Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), den Abfallkalender und die Abfallarten. Eine Auskunft oder Beratung erhalten Sie schriftlich oder telefonisch.

Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den die Gewerbeabfallverordnung gilt. Außerdem gibt es für viele Abfallarten wie zum Beispiel Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen.

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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes im Landkreis Biberach.

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Verfahrensablauf

Informieren Sie sich beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Biberach. Die Regelungen rund um die Abfallentsorgung sind in der Abfallwirtschaftssatzung festgehalten. Über den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang sind die Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, ihre Abfälle über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entsorgen.

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Erforderliche Unterlagen

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Abfallgebührensatzung des Landkreises Biberach regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung. In Baden-Württemberg sind die Abfallgebühren von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.

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Rechtsbehelf

Die Angaben dienen der Information.
Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (z.B. bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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