Dienstleistung

Abfall und Müll entsorgen

Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Über das im Landkreis Biberach geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich beim Abfallwirtschaftsbetrieb näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, die Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), den Abfallkalender und die Abfallarten. Eine Auskunft oder Beratung erhalten Sie schriftlich oder telefonisch.

Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den die Gewerbeabfallverordnung gilt. Außerdem gibt es für viele Abfallarten wie zum Beispiel Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen.

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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes im Landkreis Biberach.

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Verfahrensablauf

Informieren Sie sich beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Biberach. Die Regelungen rund um die Abfallentsorgung sind in der Abfallwirtschaftssatzung festgehalten. Über den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang sind die Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, ihre Abfälle über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entsorgen.

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Erforderliche Unterlagen

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Abfallgebührensatzung des Landkreises Biberach regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung. In Baden-Württemberg sind die Abfallgebühren von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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