Ausfuhrkennzeichen beantragen
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?
Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag Ausfuhrkennzeichen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Kfz-Steuer Sepa-Lastschriftmandat
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vollmacht
Beim Fahrzeughalter dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen oder Kfz-Steuerschulden bestehen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung zusätzlich: Schriftliche Vollmacht + gültiger Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person
- Bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung + Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- SEPA-Lastschriftmandat (Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) für die gesamte Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens
- Kennzeichenschilder (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens
WICHTIG: Das Fahrzeug muss der Kfz-Zulassungsbehörde zur Überprüfung der Fahrgestellnummer vorgeführt werden!